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Eine rein formale Gleichstellung vor dem Gesetz und ein gesetzliches Diskriminierungsverbot reichen, wie die Erfahrung zeigt, nicht aus, um eine faktische Gleichbehandlung bestimmter Gruppen zu erreichen. Hier stellen proaktive Maßnahmen eine Möglichkeit dar, das Ziel der faktischen Gleichbehandlung zu verwirklichen.

Positive Maßnahmen sind aktive Fördermaßnahmen mit dem Ziel, substantielle Gleichbehandlung zu erreichen. Sie gehen über das reine Diskriminierungsverbot hinaus, indem Sie aktiv in vorhandene Strukturen und gesellschaftliche Mechanismen eingreifen.

Da der Begriff der Positiven Maßnahmen nicht im Gesetz normiert ist, bestehen verschiedene Definitionen und Verständnisse, die in diesem Dossier vorgestellt werden.

Positive Maßnahmen haben sich über einen längeren Zeitraum entwickelt. Das Dossier gibt einen Überblick über diese Entwicklung.

Außerdem wird auf die Rechtsgrundlage bezüglich Positiver Maßnahmen im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) eingegangen und relevante Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Gerichtshofes der Europäischen Union vorgestellt.