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Bereits 1966 verabschiedeten die Vereinten Nationen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das sich neben ethnischer Diskriminierung auch gegen rassistisch motivierte Gewalt wendet. Durch den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hat die Europäische Union 2008 ein Rechtsinstrument gegen Hasskriminalität geschaffenn Deutschland wurde im März 2008 eine Änderung des § 130 StGB vorgenommen. Eine Debatte über die Auswirkung einer Hassmotivation auf die Strafbemessung, wie diese in einem Änderungsentwurf für § 46 StGB vorgeschlagen wurde, ist in der Bundesrepublik zurzeit noch nicht abgeschlossen.