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Seit 2010 wird in Deutschland debattiert, ob rassistische und sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele in Strafverfahren ermittelt und als Strafzumessungsgrund ausdrücklich in § 46 Absatz 2 StGB aufgenommen werden sollen.

Viele Staaten der Europäischen Union sehen bereits in ihrem Strafrechtssystem explizite Strafen für Hasskriminalität vor. In manchen Staaten ist ein höheres Strafmaß vorgesehen, wenn die Straftat durch Hass motiviert war. In Deutschland existiert jedoch weder eine separate Straftatbestandskategorie für Hasskriminalität, noch sind ausdrücklich höhere Strafmaße für hassmotivierte Straftaten vorgesehen.

Im Dezember 2011 veröffentlichte die SPD-Fraktion hierzu einen Gesetzesentwurf . Im Februar 2012 brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur wirksamen Verfolgung von vorurteilsmotivierten Straftaten in den Bundestag ein. Im April 2012 legte dann der Bundesrat seinerseits einen Gesetzesentwurf vor.

Aufgrund unterschiedlicher politischer und juristischer Einschätzungen innerhalb des Bundestages konnte bislang keine der Gesetzesinitiativen beschlossen werden.