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In Deutschland gibt es einen mehrdimensionalen Diskriminierungsschutz, bestehend aus völkerrechtlichen Verpflichtungen, dem Grundgesetz, europäischen Vorgaben und der aus ihnen resultierenden nationalen Gesetzgebung.

Sowohl die vor Diskriminierung schützenden Teile des Grundgesetzes als auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind theoretisch als nationale Normen für die Bearbeitung von institutionellem Rassismus oder im weiteren Kontext von institutioneller Diskriminierung relevant. Wie jedoch zuvor schon erwähnt wurde, wird in Deutschland bislang die institutionelle Form von Rassismus oder Diskriminierung nur äußerst bedingt wahrgenommen. Diskriminierende Praktiken werden von den jeweiligen Institutionen weitgehend von sich gewiesen.

Auf internationaler Ebene spielen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Anti-Rassismus Konvention (ICERD) der UN eine Rolle für den Schutz vor (institutioneller) Diskriminierung.