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Das Nordirland Gesetz von 1998 (auf Englisch: Northern Ireland Act 1998) fordert explizit eine Zusammenarbeit der öffentlichen Behörden und der Gleichbehandlungskommission (auf Englisch: Equality Commission). Der Gleichbehandlungskommission steht hierbei eine Beratungs-, Informations-, und Kontrollfunktion zu. Im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Kampagnen fördert die Kommission ein verbessertes Bewusstsein bezüglich Gleichbehandlung und sensibilisiert sowohl die allgemeine Bevölkerung als auch Behörden und Unternehmen für die Umsetzung der Gleichbehandlungsstandards. Die Verhinderung von und/oder das Aufmerksam-Machen auf Diskriminierung sind außerdem Bestandteil ihrer Kampagnen. Des Weiteren hat die Kommission eine politikberatende Funktion inne, überprüft Gesetzesvorschläge und die aktuelle Gesetzeslage und schlägt Verbesserungen vor.

Unternehmen oder Behörden, die gegen die Pflichten des Artikel 75 des Nordirland Gesetzes 1998 verstoßen und von der Kommission und/oder von Mitarbeitenden darauf aufmerksam gemacht werden, können Hilfestellung von und Beratung durch die Kommission anfordern. So wird ein ständiger gegenseitiger Austausch unterstützt, der sowohl der Kommission als auch den Behörden zugutekommt, da er das theoretische Verständnis ersterer mit den praktischen Implementierungsansätzen letzterer verbindet.

Während somit die konkrete Umsetzung der Gleichbehandlungsverpflichtungen, beispielsweise durch das Erstellen eines Gleichbehandlungskonzeptes oder eines Behindertenaktionsplans, Aufgabe der Behörden ist, ist die Kommission dafür zuständig, die Behörden dabei zu beaufsichtigen.