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Die SAHRC ist die nationale Institution und hat zur Aufgabe, Respekt für, und Einhaltung und Schutz der Menschenrechte für alle Menschen bedingungslos und unparteiisch  zu fördern.

Die Kommission hat, reguliert durch die nationale Gesetzgebung,  die nötige Bemächtigung um ihre Funktion auszuüben. Dies beinhaltet auch, bei Menschenrechtsverletzungen zu ermitteln und die Einhaltung von Menschenrechten zu überprüfen, Schritte einzuleiten um angemessene Entschädigung sicherzustellen, wenn Menschenrecht verletzt wurden, Forschung durchzuführen und zu bilden.

Die SAHRC hat sich der Kontrolle und Einschätzung der Einhaltung von Menschenrechten verschrieben, während sie ebenso Trainings und Bildung im Bereich Menschenrechte anbietet und Entschädigung bei Menschenrechtsverletzungen ersucht.

Artikel 25 (5) des PEPUDA schreibt vor, dass Gleichbehandlungspläne bei der SAHRC eingereicht werden müssen, welche dann in der vorgesehenen Weise gehandhabt werden müssen. In Absprache mit der Commission on Gender Equality und in Übereinstimmung mit Artikel 28 (2) muss die SAHRC dazu beitragen, das Ausmaß an ungerechter Diskriminierung aufgrund von „Race“, Geschlecht und Behinderung und deren Folgen zu verringern und Empfehlungen aussprechen, wie mit der Problematik umzugehen ist.

Die SAHRC hat „Gleichbehandlung“ als einen ihrer Hauptfokuspunkte und spielt im Bezug auf öffentliche Gleichbehandlungsverpflichtungen eine bildende Rolle hinsichtlich der Förderung von Verpflichtungen des öffentlichen Sektors bezüglich der Inklusion von Menschen mit Behinderung, der Sicherstellung von Geschlechtergerechtigkeit und Gerechtigkeit zwischen Menschen verschiedener Ethnizitäten.