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Eine assoziierte Diskriminierung ist eine drittbezogene Diskriminierung, in der Menschen wegen einer nahen familiären Verbindung zu einer vom Schutzbereich des § 1 AGG erfassten Person Ungleichbehandlung erfahren. Vorstellbar ist hier die Diskriminierung wegen der Betreuung eines behinderten Kindes oder die Verweigerung einer Wohnung für eine bikulturelle Familie.

Der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) folgend, sollte der im AGG verwendete Diskriminierungsbegriff um die „assoziierte Diskriminierung“ erweitert werden.