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Im AGG werden die Religion und Weltanschauung als verwandte Kategorien aufgeführt. Der Begriff „Weltanschauung“ lehnt sich an die im Grundgesetz verwendete Terminologie in Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz an.

Die RL 2000/78/EG wiederum spricht in der englischen Fassung von religion and belief. Dem Begriff belief entspräche in der deutschen Sprache eher das Wort „Glaube“, da der Begriff „Weltanschauung“ weniger die spirituelle als die politische Dimension herausstellt. Die Richtlinie zielt jedoch stärker auf die spirituelle Dimension.

Der Begriff „Weltanschauung“ sollte daher durch den Begriff „Glaube“ ersetzt werden.