English
Deutsch

Eine chronische Krankheit stellt eine Erkrankung dar, die zwar durch Medikamente verbessert werden kann, jedoch in der Regel nicht ausheilt. Eine chronische Krankheit geht nicht notwendigerweise mit der Einschränkung einer gesellschaftlichen Teilhabe einher und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des SGB IX als Behinderung eingestuft. Einige chronische Krankheiten sind mit einem Stigma belegt, was zu Ausgrenzung und Diskriminierung führen kann. Das AGG bleibt hier unspezifisch, ob Menschen mit einer chronischen Krankheit (ohne eine Anerkennung als Mensch mit Behinderung) unter den Diskriminierungsschutz fallen.

Es wird daher vorgeschlagen, neben dem Merkmal „Behinderung“ auch den Diskriminierungsgrund „chronische Krankheit“ in § 1 AGG aufzuführen.