English
Deutsch

Beim Merkmal Alter beabsichtigen sowohl das AGG als auch Art. 1 RL 2000/78/EG, alle Lebensalter (sowohl junge als auch ältere Personen) vor Diskriminierung zu schützen. Diskriminierung aus Gründen des Alters wird jedoch zumeist als Ungleichbehandlung wegen des höheren Lebensalters verstanden. Daher ist zwecks Klarstellung zu empfehlen, die geschützte Kategorie „Alter“ durch den Begriff „Lebensalter“ zu ersetzen.