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In Großbritannien und Nordirland gibt es die Gleichbehandlungspflicht von staatlichen Institutionen, die sie dazu verpflichtet, stets zu berücksichtigen, wie ihre Entscheidungen und Maßnahmen die Menschen, die unter dem Gleichstellungsgesetz geschützt sind, beeinflussen. Das bedeutet, dass die öffentlichen Einrichtungen in ihrer Arbeit folgendes bedenken müssen: die Möglichkeiten rechtswidrige Diskriminierung zu beseitigen, die Chancengleichheit von Menschen, die ein geschütztes Merkmal haben, gegenüber anderen voranzutreiben und den Umgang miteinander zu verbessern.

Mehr über die Gleichbehandlungsverpflichtungen von staatlichen Institutionen finden Sie in einem Dossier, das wir zurzeit erarbeiten.