English
Deutsch

Die ‘Equality and Human Rights Commission‘ (EHRC) wurde durch den ‘Equality Act 2006‘ gegründet und ist eine unabhängige, gesetzlich statuierte Behörde. Per Gesetz ist sie Großbritanniens nationale Gleichbehandlungsbehörde und wurde von den Vereinten Nationen mit dem A-Status als National Human Rights Institution (NHRI) kategorisiert.

Das erklärte Ziel der Kommission ist es, Großbritannien gerechter zu gestalten und entsprechende Gesetze zu schützen und durchzusetzen. Überdies ist die EHRC eine beratende Körperschaft, die Recherchen und Analysen durchführt und durch ihre Expertise eine Ansprechpartnerin für politische Entscheidungsträger_innen, Behörden und Unternehmen ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen spielt für die EHRC eine wichtige Rolle, schränkt ihre Unabhängigkeit und die Durchsetzung ihrer zentralen Anliegen jedoch nicht ein. Die Kommission sieht sich als Katalysator positiver Veränderungen, als Mittlerin zwischen verschiedenen Parteien, als Informationsquelle, als Lobbyistin für eine bessere und gerechtere Gleichbehandlungspolitik und als Überwachungsgremium, das die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Pflichten gewährleistet. Einer der Mechanismen, über die die Kommission Gleichbehandlungsmaßnahmen kontrolliert und kritisch begleitet, ist durch Forschung. Durch intensive soziologische Recherche und das Auswerten von Gleichstellungsdaten wird eine argumentative Grundlage geschaffen, die es der Kommission erleichtert, Gesetzesänderungen vorzuschlagen.

Die Kommission hat bei Verstößen die Durchsetzungsbefugnis Untersuchungen einreichen, gerichtliche Prozesse initiieren und den Klagenden zur Seite stehen und/oder selbst klagen.