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Da das Irische Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommissionsgesetz erst 2014 in Kraft trat, liegen noch keine aussagekräftigen Daten über die Erfüllung der öffentlichen Maßnahmen vor. Verschiedene Publikationen der Irischen Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommission (auf Englisch: Irish Human Rights and Equality Commission, IHREC) erwähnen ganz eindeutig, dass die Datenlage verbessert werden muss, um signifikante Änderungen und Verbesserungen des Status Quo herbeizuführen und konkrete Missstände zu beheben. Allerdings ist in der irischen Gesetzgebung keine klare Vorschrift, bezüglich des Sammelns von Gleichbehandlungsdaten, enthalten. Obwohl Artikel 42 des Irischen Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommissionsgesetzes vorsieht, dass öffentliche Behörden einer proaktiven Pflicht bzw. Verantwortung unterliegen, müssen keine konkreten Zahlen vorliegen, um zu bestätigen, dass die entsprechende Behörde ihre Pflicht erfüllt. Um zu überprüfen, ob sich die Behörden an die Gleichbehandlungspflicht halten, kann die Kommission die strategischen Pläne überprüfen oder die jährlichen Berichte begutachten.

Die Kommission führt Informationskampagnen durch, erstellt Hilfsmittel für die Umsetzung der Pflichten und initiiert Modellprojekte, die sich mit spezifischen Themen oder politischen Themenkomplexen im Rahmen der Gleichbehandlungsbemühungen auseinandersetzen.

Da das Gesetz noch jung ist und somit auch die Kommission erst kürzlich ihre Arbeit aufgenommen hat, liegt der Fokus des letzten Jahresberichtes der Equality Commission auf der Umsetzung der öffentlichen Gleichbehandlungsmaßnahmen und der Erfassung von Gleichbehandlungsdaten innerhalb der Kommission selbst. Aus den Maßnahmen, die ergriffen wurden und dem Verbesserungsbedarf, der besteht, kann abgeleitet werden, was die Kommission anderen Behörden als notwendige Schritte in Richtung Umsetzung der Pflicht empfiehlt. So ist zum Beispiel ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der Gleichbehandlungspflicht die Konsultation mit Arbeitgeber_innen, Manager_innen, Gewerkschaften, Individuen und Gemeinden, um zu erkennen, wo entsprechend bessere Unterstützung, Information, Daten etc. gebraucht werden und wie die Kommission die Akteur_innen bestmöglich bei der Erfüllung der Pflicht unterstützen kann. Die Kommission hat überdies eine Reihe wichtiger Leistungsindikatoren (auf Englisch: Key Performance Indicators) entwickelt, anhand derer die Auswirkungen ihrer Arbeit im Zeitraum 2016-2018 gemessen werden können. All diese Maßnahmen sind (oft im kleineren Maßstab) auch von Behörden und Unternehmen umzusetzen und die Ergebnisse regelmäßig der Kommission vorzulegen, die die Erfüllung der Pflicht überprüft. Die Kommission hat sich im Rahmen ihrer Arbeit immer wieder um gemeinsames Monitoring in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen bemüht, um vielschichtigere Lösungsansätze entwickeln und eine ausführlichere Recherche durchführen zu können.

In 2018 werden voraussichtlich erste valide Aussagen über die Berichterstattungspflicht und die Umsetzung der positiven Maßnahmen in Irland vorliegen.