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2009 entschied der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, im Fall Rosalind Williams Lecraft v. Spanien, dass 'Ethnic Profiling' kein zulässiges Mittel der Polizeiarbeit darstellt.

Der Fall ereignete sich schon 1992, als die schwarze Spanierin Rosalind Williams Lecraft von Polizeibeamt_innen an einem Bahnhof angehalten und – allein aufgrund ihrer Hautfarbe - einer Personenkontrolle unterzogen wurde. Die Betroffene fühlte sich diskriminiert und öffentlich bloßgestellt. Sie entschied sich, gegen das Vorgehen der Polizei zur Wehr zu setzen. Ihr Weg durch die spanischen Instanzen dauerte neun Jahre, bis 2001 das spanische Verfassungsgericht entschied, dass sich die Polizei bei Durchführung ihrer Befugnisse auf körperliche oder ethnische Eigenschaften beziehen dürfe. Es zog somit die Schlussfolgerung, dass 'nicht weiße' Menschen mit einer größeren Wahrscheinlichkeit 'nicht spanisch' beziehungsweise Ausländer_innen seien. Mit Hilfe von NGOs legte Williams eine Beschwerde vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen vor und verwies unter anderem auf eine Verletzung des Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte. 2009 stimmte der Menschenrechtsausschuss der Klägerin zu und lehnte die Argumentation Spaniens ab. Er entschied, dass man von körperlichen und ethnischen Eigenschaften nicht auf einen illegalen Aufenthaltsstaus schließen könne. Der Menschenrechtsausschuss bestätigte zwar, dass Personenkontrollen durchaus ein rechtmäßiges Mittel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, für Prävention und Kontrolle illegaler Einwanderung sein können, machte aber auch deutlich, dass Formen des 'Ethnic Profilings', nicht rechtmäßig und unvereinbar mit dem Kampf gegen ethnische Diskriminierung und Rassismus seien. Der Menschenrechtsausschuss wies Spanien dazu an, seine Gesetze so hingehend zu ändern, dass Polizeibeamt_innen keine diskriminierenden Personenkontrollen durchführen können und ordnete Spanien dazu an, sich öffentlich bei der Betroffenen zu entschuldigen. In Folge dessen erhielt Rosalind Williams Lecraft Entschuldigungen im Namen des spanischen Staats in einem persönlichen Treffen mit dem Außenminister und eine weitere schriftliche Entschuldigung durch den Innenminister. Eine angemessene öffentliche Entschuldigung steht allerdings noch aus. Dieser Fall ist bemerkenswert, da der Menschenrechtsausschuss sich zum ersten Mal zu 'Ethnic Profiling' aussprach und damit internationale Rechtspraxis schuf.

Eine in 2011 veröffentlichte Studie von Amnesty International zeigt auf, dass die spanische Polizei noch immer diskriminierende Personenkontrollen durchführt. Ein Paradigmenwechsel hat bislang nicht stattgefunden.