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Bis 2007 verdienten bei der Logistikfirma Süderelbe Logistik Frauen bis zu 300 Euro weniger- obwohl sie die gleiche Arbeit verrichteten. Die Frauen wurden von ihren Arbeitgeber*innen nach dem Angestellt*innentarifvertrag, der Männer nach dem deutlich höheren Lohntarifvertrag bezahlt. 2007 hat der Betriebsrat von seinem durch das AGG eingeführten (eingeschränkten)  Kollektivklagerecht gem. §17 II AGG Gebrauch gemacht und gegen die Entgeltungleichbehandlung geklagt. Erst als Großkunden der Süderelbelogistik signalisierten, dass sie mit solchen Praktiken nicht in Verbindung gebracht werden wollten, lenkte die Firma bei einem gerichtlichen Vergleich ein. Heute wird allen Mitarbeiter*innen unabhängig vom Geschlecht, der gleiche Lohn bezahlt.