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Verschiedene Normen des internationalen Rechts garantieren einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das ist zum Beispiel der Fall bei den UN-Standards, bei den Standards des Europarates und bei der Rechtsprechung anderer Staaten.

Ähnlich wie in Deutschland werden in verschiedenen Gesetzen und Diskriminierungsverboten in einigen Ländern wie der Schweiz, Frankreich und Großbritannien chronische Erkrankungen unter dem Merkmal „Behinderung“ implizit mit erfasst. Darüber hinaus wird die Diskriminierungsdimension „chronische Krankheit“ in bestimmten Erlassen in Belgien, Großbritannien, den Niederlanden und Portugal ausdrücklich erfasst oder aber spezifische Krankheiten explizit erwähnt. Eine weitere Lösung findet sich mit der Einführung der Dimension „Gesundheitszustand“ bzw. „Gesundheit“ in Erlassen in Frankreich, Ungarn und der Slowakei.