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Unterschiedliche Preisgestaltung bei Schüler_innen- und Senior_innentickets

Amtsgericht Mannheim, Urteil  vom 06.06.2008 – 10 C 34/08

Die Klägerin ist Schülerin und fühlt sich dadurch benachteiligt, dass ihr Ticket für Schüler_innen zwei Euro mehr kostet als das ebenfalls ermäßigte Senior_innenticket.

Es sollte geprüft werden, ob eine Benachteiligung wegen des Alters vorliegt.

Die Klage wurde abgewiesen. Die unterschiedlichen Tarife von Schüler_innentickets und für Beförderungsgäste über 60 Jahre ist gemäß § 20 Abs. 1 AGG sachlich gerechtfertigt, wenn der Nahverkehrsbetreiber damit den sozial- und wirtschaftspolitisch günstigen Effekt einer besseren Auslastung des Nahverkehrs in den Nebenzeiten verfolgt.