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Sind Sie konfessionslos oder gehören einer anderen als der christlichen Kirche an?

Haben Sie sich auf eine Stelle bei einem kirchlichen Träger (Caritas oder Diakonie) beworben, bei der in der Ausschreibung die Voraussetzung der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche aufgelistet wurde? Hatte die ausgeschriebene Tätigkeit keinen konkreten Bezug zur Ausübung des Glaubens? Sind Sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen oder abgelehnt worden und hatten den Eindruck, dass dies wegen der nichtchristlichen Religionszugehörigkeit bzw. Konfessionslosigkeit war?

Sind Sie in einem Bewerbungsverfahren auf eine Arbeitsstelle wegen des Tragens eines Kopftuches nicht berücksichtigt worden?

In diesen Fällen liegt möglicherweise eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor.

Wenn Sie erwägen, hiergegen gerichtlich vorzugehen, können wir Sie zum weiteren Vorgehen gerne beraten.

Aktuelle Klagen

Im Rahmen des AGG unterstützt das BUG momentan keine arbeitsrechtliche Klage wegen religiöser Diskriminierung.

Das BUG begleitet zurzeit jedoch einen Fall von religiöser Diskriminierung im Rechtsreferendariat. Dies fällt in den Anwendungsbereich des Verwaltungsrechts.

Abgeschlossene Klagen

Hier finden Sie den Fall einer Sozialpädagogin, die Klage gegen ihren potenziellen katholischen Arbeitsgeber eingereicht hatte.

Im Rahmen des AGG unterstützte das BUG eine Klage wegen Diskriminierung aufgrund des Austritts aus der katholischen Kirche.