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Das BUG unterscheidet zwischen einer regulären Prozessführung und der strategischen Prozessführung. Bei der regulären Prozessführung wird eine Situation mit dem Ziel bei Gericht vorgetragen, der individuell betroffenen Person zum Recht zu verhelfen.

Bei der strategischen Prozessführung hingegen ist zwar der Ausgangsschritt – nämlich eine individuelle Klage vor Gericht zu klären - gleich, neben der Klärung des individuellen Falles ist aber Ziel der Klage, einer gesamten Gruppe, die sich in einer ähnlichen oder vergleichbaren Situation befindet, Recht zu verschaffen – also Präzedenzfälle zu schaffen. Dies ist im Antidiskriminierungsbereich besonders notwendig, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland erst im Jahr 2006 in Kraft getreten ist und daher bisher nur eine recht kleine Anzahl von Klagen geführt wurden – es gibt also bisher nur bedingt Präzedenzfälle und dementsprechend wenig Rechtssicherheit. Eine zunehmende Zahl von Klagen bei Gerichten wird dazu führen, die verschiedenen Rechtskonzepte (Umkehr der Beweislast, unmittelbare Diskriminierung, fällt HIV als chronische Krankheit unter den Begriff der Behinderung, etc.) auf Grund von strategisch vorgebrachten Klagen zu klären und hierdurch Präzedenzfälle zu schaffen. Die Gerichte werden dann auf der Grundlage dieser Präzedenzfälle andere Klagen einschätzen und entscheiden. Hierdurch wird eine neue Rechtspraxis hergestellt. Anwält*innen können zudem die erarbeiteten Argumentationslinie in neuen Fällen nutzen.

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