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Wenn Sie diskriminiert worden sind

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, wenn Sie diskriminiert worden sind und in Erwägung ziehen, gerichtlich dagegen vorzugehen:

Schlichtungsverfahren

Abhängig davon, in welchem Bundesland Sie ihre Klage einreichen und welcher Rechtsbereich relevant ist, müssen Sie ein Schlichtungsverfahren durchlaufen, bevor Sie eine Klage einreichen können. Hier erfahren Sie weitere Details zum Schlichtungsverfahren.

Beweismaterial

Um eine Klage vor Gericht erfolgreich durchzuführen, müssen Sie alles Material, das eine Ungleichbehandlung dokumentieren kann, aufbewahren. Briefe, E-mails, Fotos, verschriftlichte Kommentare, Mitschnitte von Kommunikationen, Gesprächsnotizen etc. können möglicherweise ausschlaggebend sein vor Gericht.

2-Monatsfrist

Das AGG gibt eine Frist von 2 Monaten nach der Ungleichbehandlung vor, um eine Diskriminierung geltend zu machen. Das BUG ist der Meinung, dass diese Frist zu kurz ist. Solange diese Frist von der Gesetzgebung Gesetzgeber nicht geändert wird, werden Sie sich möglichst rasch überlegen müssen, ob Sie eine Diskriminierung geltend machen wollen. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit dem BUG in Verbindung, da die Entscheidung, ob eine Klage durch das BUG unterstützt werden kann, bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Beratung

In jedem Fall - auch wenn Sie sich noch unschlüssig sind, ob Sie klagen wollen - empfehlen wir Ihnen, sich so rasch wie möglich an eine Beratungsstelle zu wenden. Diese wird Sie bei der Entscheidung und dem weiteren Vorgehen beraten.

Beistandschaft

Das BUG hat die formalen Voraussetzungen, eine Beistandschaft auf der Grundlage des § 23 des AGG durchzuführen. Außerdem ist das BUG ein anerkannter Verband, der im Rahmen des §13 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes Klagen unterstützen und führen darf.

Das BUG ist in Berlin als verbandsklageberechtigter Antidiskriminierungsverband im Sinne von § 10 Absatz 1 Satz 2 Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) anerkannt.