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Unser Motto:
Klagen
statt jammern! |
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Unser
erster BUG Newsletter |
Das
BUG hat sich dazu entschlossen, von nun ab dreimal jährlich
einen kleinen
Newsletter zu veröffentlichen. Dieser wird Sie
über
unsere Aktivitäten und die neuesten Entwicklungen im Bereich
der
Anti-Diskriminierungsarbeit
informieren. Über Anregungen
freuen wir
uns. In absehbarer Zeit wird es
möglich sein diesen Newsletter über unsere Webseite
zu
abonnieren.
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Aktuelles |
- Das BUG hat zur
Klage einer Kindergartenleiterin, die Aufgrund ihrer eingetragenen
Lebenspartnerschaft, während des Mutterschutzes, entlassen
werden sollte, einen Pressespiegel
(pdf) erstellt.
- Das
BUG
koordinierte die Erarbeitung des
Kapitels zu Diskriminierung von Menschen mit Behinderung für
den Schattenbericht zur Behindertenrechtskonvention (BRK). Die BRK
Allianz, ein Zusammenschluss von
Behindertenverbänden, erstellt zurzeit einen umfangreichen
NGO-Bericht, der dem UIN-Behindertenrechtskomitee in 2013 vorgelegt
werden
soll.
- Sollten
Betroffene von Diskriminierung beim Zugang zu
Freizeitangeboten Klage
erheben wollen, sind verschiedene Dinge zu beachten. Auf unserer
Webseite findet sich nun eine Checkliste
(pdf), die Sie herunterladen können. Bei Bedarf
können Sie diese auch weiterreichen.
- Am 6.
August veranstaltet das BUG in Zusammenarbeit mit der Initiative
Schwarze
Menschen in Deutschland e.V. (ISD) ein Treffen zum Thema 'Ethnic
Profiling'. Dies zielt darauf ab, das Thema 'Ethnic-Profiling'
stärker in die Öffentlichkeit zu bringen und ein
gemeinsames Vorgehen zu diskutieren. Zahlreiche Organisationen haben
sich schon angemeldet.
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Aktuelle
Klagen |
- Das BUG
unterstützt seit Beginn des Jahres zwei Klagen wegen
Diskriminerung
beim Zugang zu Diskotheken in Hannover. Einer der Fälle wurde
kürzlich bei Gericht eingereicht, der zweite ist noch in
Vorbereitung.
- Auch in der 3.
Instanz wird das BUG als Beistand für einen HIV-positiven
Kläger auftreten, der wegen seiner Infektion entlassen
wurde. Es gilt vor Gericht
grundsätzlich zu klären, inwiefern
chronische Krankheiten durch das AGG abgedeckt sind.
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Aktivitäten
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Das
BUG bietet Ihnen Hintergrundmaterialien zu verschiedenen Themen im
Bereich Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung an. Neu
auf unserer Webseite
finden Sie:
- Ein Dossier
zum
Thema 'Ethnic
Profiling'.
Das
Verwaltungsgericht Koblenz hat im Februar 2012 'Ethnic Profiling' als
zulässiges Mittel der Polizeiarbeit anerkannt. Dies hat das
BUG dazu bewogen Kontakt mit dem Kläger und seinem Anwalt
aufzunehmen. Wir haben eine umfassende Materialsammlung
zusammengestellt.
- Ein Dossier zum
Thema Verbandsklagerecht,
in welchem wir
Sie über die
rechtlichen Möglichkeiten des
Verbandsklagerechtes in Deutschland informieren. Das Verbandsklagerecht
stellt eine zentrale Forderung des BUG für eine AGG
Novellierung dar. In diesem Zusammenhang führen wir,
außerdem mit Hilfe
von pro bono Anwälten, einen Rechtsvergleich durch, der
aufzeigen wird, wie das Verbandsklagerecht in anderen
europäischen Ländern rechtlich verankert
ist.
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Internes |
Seit
Frühjahr 2012 hat das BUG unterstützung durch
PraktikantInnen bekommen. Felicia Fall hat die Arbeit an den
Diskoklagen in Hannover begleitet, das Dossier zu 'Ethnic Profiling'
zusammengestellt, und umfangreiche Recherchearbeiten
durchgeführt. Annika Ahl hat die Koordinierung des Kapitels zu
Diskriminierung für den BRK Schattenbericht
unterstützt. Philipp Gektidis hat die Konzeptentwicklung
für weitere Aktivitäten im Bereich Diskriminierung
bei Diskotheken vorangetrieben und den vorliegenden Newsletter
bearbeitet. Miriam Tierney wird im August eine Materialzusammenstellung
zum Stephen Lawrence Fall in Großbritannien erarbeiten. Wir
danken allen PraktikantInnen
ganz herzlich für ihre
hervorragende Arbeit.
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Kontakt
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Büro
zur Umsetzung
von Gleichbehandlung
e.V.
Greisfwalderstr. 4 - Haus für Demokratie und Menschenrechte -
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
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Das
BUG ist ein
gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu
entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt
der Fokus auf
strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer
ganzen
Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG
die Vorraussetzungen als
Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im
Paritätischen und im
Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)
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Würden
Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten? In Kürze
können Sie sich auf unserer Webseite
in einen Verteiler
eintragen.
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