Nr. 1 / Juli 2012
NEWSLETTER
 
 
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!

Unser Motto: Klagen statt jammern!
Unser erster BUG Newsletter

Das BUG hat sich dazu entschlossen, von nun ab dreimal jährlich einen kleinen Newsletter zu veröffentlichen. Dieser wird Sie über unsere Aktivitäten und die neuesten Entwicklungen im Bereich der Anti-Diskriminierungsarbeit informieren. Über Anregungen freuen wir uns. In absehbarer Zeit wird es möglich sein diesen Newsletter über unsere Webseite zu abonnieren.

Aktuelles
  • Das BUG hat zur Klage einer Kindergartenleiterin, die Aufgrund ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft, während des Mutterschutzes, entlassen werden sollte, einen Pressespiegel (pdf) erstellt.
  • Das BUG koordinierte die Erarbeitung des Kapitels zu Diskriminierung von Menschen mit Behinderung für den Schattenbericht zur Behindertenrechtskonvention (BRK). Die BRK Allianz, ein Zusammenschluss von Behindertenverbänden, erstellt zurzeit einen umfangreichen NGO-Bericht, der dem UIN-Behindertenrechtskomitee in 2013 vorgelegt werden soll.
  • Sollten Betroffene von Diskriminierung beim Zugang zu Freizeitangeboten Klage erheben wollen, sind verschiedene Dinge zu beachten. Auf unserer Webseite findet sich nun eine Checkliste (pdf), die Sie herunterladen können. Bei Bedarf können Sie diese auch weiterreichen.
  • Am 6. August veranstaltet das BUG in Zusammenarbeit mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V. (ISD) ein Treffen zum Thema 'Ethnic Profiling'. Dies zielt darauf ab, das Thema 'Ethnic-Profiling' stärker in die Öffentlichkeit zu bringen und ein gemeinsames Vorgehen zu diskutieren. Zahlreiche Organisationen haben sich schon angemeldet.
Aktuelle Klagen
  • Das BUG unterstützt seit Beginn des Jahres zwei Klagen wegen Diskriminerung beim Zugang zu Diskotheken in Hannover. Einer der Fälle wurde kürzlich bei Gericht eingereicht, der zweite ist noch in Vorbereitung.
  • Auch in der 3. Instanz wird das BUG als Beistand für einen HIV-positiven Kläger auftreten, der wegen seiner Infektion entlassen wurde. Es gilt vor Gericht grundsätzlich zu klären, inwiefern chronische Krankheiten durch das AGG abgedeckt sind.
Aktivitäten

Das BUG bietet Ihnen Hintergrundmaterialien zu verschiedenen Themen im Bereich Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung an. Neu auf unserer Webseite finden Sie:

  • Ein Dossier zum Thema 'Ethnic Profiling'. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat im Februar 2012 'Ethnic Profiling' als zulässiges Mittel der Polizeiarbeit anerkannt. Dies hat das BUG dazu bewogen Kontakt mit dem Kläger und seinem Anwalt aufzunehmen. Wir haben eine umfassende Materialsammlung zusammengestellt.
  • Ein Dossier zum Thema Verbandsklagerecht, in welchem wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten des Verbandsklagerechtes in Deutschland informieren. Das Verbandsklagerecht stellt eine zentrale Forderung des BUG für eine AGG Novellierung dar. In diesem Zusammenhang führen wir, außerdem mit Hilfe von pro bono Anwälten, einen Rechtsvergleich durch, der aufzeigen wird, wie das Verbandsklagerecht in anderen europäischen Ländern rechtlich verankert ist. 
Internes

Seit Frühjahr 2012 hat das BUG unterstützung durch PraktikantInnen bekommen. Felicia Fall hat die Arbeit an den Diskoklagen in Hannover begleitet, das Dossier zu 'Ethnic Profiling' zusammengestellt, und umfangreiche Recherchearbeiten durchgeführt. Annika Ahl hat die Koordinierung des Kapitels zu Diskriminierung für den BRK Schattenbericht unterstützt. Philipp Gektidis hat die Konzeptentwicklung für weitere Aktivitäten im Bereich Diskriminierung bei Diskotheken vorangetrieben und den vorliegenden Newsletter bearbeitet. Miriam Tierney wird im August eine Materialzusammenstellung zum Stephen Lawrence Fall in Großbritannien erarbeiten. Wir danken allen PraktikantInnen ganz herzlich für ihre hervorragende Arbeit.

Kontakt

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greisfwalderstr. 4 - Haus für Demokratie und Menschenrechte - 10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org

Das BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)

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