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Der Historiker Gilad Margalit stellt in seiner Untersuchung „Die deutsche Zigeunerpolitik nach 1945“ fest, dass während der Besatzungszeit die Behörden aufgrund eingehender Bürger*innenbeschwerden zögerlich waren, Sinti und Roma aus Ortschaften zu verweisen. Trotzdem war die Polizei, laut der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, die Behörde mit den meisten personellen Kontinuitäten und gerade Verbrechen an Sinti und Roma wurden wenig geächtet und verfolgt.

Die mangelnde Aufarbeitung wurde vor allem in Bayern sichtbar, wo Sinti und Roma noch mehrere Jahrzehnte offiziell registriert und überwacht wurden. So wurde ab 1946 die „Münchner NS-Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ als „Nachrichtenstelle über Zigeuner”, ab 1947 „Landfahrerzentrale“ der Bayerischen Polizei wieder eingeführt. Die Angestellten waren teilweise während des Nationalsozialismus in der Verfolgung von Sinti und Roma tätig und nutzten die alten NS-Akten, um bis 1956 ein Register von über 20.000 Sinti und Roma mit detaillierten Informationen über ihre Familienverhältnisse anzulegen. Es wurden auch Informationen über Sinti und Roma gesammelt, die in der Zwischenzeit sesshaft geworden waren und damit nicht im ursprünglichen Mandat der Zentrale beinhaltet waren. Kurz nach der Gründung der Bundesrepublik 1949 gab es Bestrebungen, ein zentrales Register für Sinti und Roma wieder einzuführen. Auch die bayerische Zentrale strebte eine Position wie im Dritten Reich an. Obwohl ihr das misslang, wurde sie als Vorbild für die Errichtung weiterer Zentralen beispielsweise in Hamburg und NRW genutzt. 1970 wurde die bayerische Stelle als grundgesetzwidrig erkannt, aufgelöst und die meisten Akten zerstört. Die Polizeipraxis, Personen als „Zigeuner“ oder „Vagabunden“  zu registrieren, setzte sich aber bis in die 80er Jahre fort.

Aufgrund der Kritik verschiedener Sinti und Roma Bürger*innenrechtsbewegungen wurden diese Bezeichnungen nicht mehr verwendet. In einigen Bundesländern wurden sie allerdings schlicht durch neue Terminologien ersetzt. Durch die Registrierung von Sinti und Roma unter anscheinend neutralen Bezeichnungen wie „mobile ethnische Minderheiten“ und die Assoziierung bestimmter Straftaten mit Sinti und Roma, spielte die Polizei eine zentrale Rolle in der Stigmatisierung von Sinti und Roma in Deutschland. Wie Dr. Markus End in einer Kurzexpertise schreibt, registrierte etwa die Landespolizei Baden-Württemberg 2014 immer noch 12.350 Personen mit dem Verweis „wechselt häufig Aufenthaltsort“ und hörte erst 2018 auf diesen Verweis zu nutzen. Das Bundeskriminalamt dokumentierte bis 2001 systematisch Informationen über Familien und soziale Netzwerke von Sinti und Roma, basierend auf der Annahme, die Familie der mutmaßlichen Straftäter*innen wären stärker für diese Straftaten mitverantwortlich als in anderen Fällen. Auch weiterhin findet Diskriminierung von Sinti und Roma durch Polizeibehörden statt.