Die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Sinti und Roma war mit Kriegsende 1945 nicht vorbei.
Da Antiziganismus bzw. Rassismus gegen Sinti und Roma nach dem 2. Weltkrieg - im Gegensatz zu Antisemitismus - nicht konsequent geächtet wurde und in der Gesamtbevölkerung immer noch verbreitet war, wurden sie weiterhin durch staatliche Stellen in Westdeutschland benachteiligt. Entscheidend war dabei auch, dass es fast keinen personellen Wechsel innerhalb der Behörden gab. Sowohl im Polizeiapparat (das BKA) rekrutierte beispielsweise einen „Großteil“ seiner ersten Generation aus unter der NS-Regierung Aktiven) als auch in der Justiz gab es personelle Kontinuitäten. Somit wurde die Ungleichbehandlung zwar nicht mehr von oberster Stelle gefordert, aber von den lokalen Behörden weitergeführt.