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Im Bereich der Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt zeigen sich die Auswirkungen von Diskriminierung in anderer Form. Vorangegangene Diskriminierung im Bildungsbereich äußert sich für die Angehörigen der Minderheit in Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Die Möglichkeiten als ungelernte Person in Deutschland arbeiten zu können, sind eingeschränkt. Gleichzeitig finden Einschränkungen von selbstständigem Handel statt, die auch die Gruppe der Sinti und Roma betreffen. Sie mussten durch ihre ständige Verfolgung Berufe erlernen, die an jedem neuen Ort ausübbar waren. Der Handel von Altmetallen beispielsweise bedarf jedoch verschiedene Genehmigungen, die bei unterschiedlichen Ämtern erworben werden müssen und dessen Erwerb mit hohem Zeitaufwand verbunden sind.

Auch Sinti und Roma mit einem Schulabschluss und einer Berufsausbildung sind auf dem Arbeitsmarkt Diskriminierung ausgesetzt, wobei diese sich auf unterschiedliche Weisen zeigt. Auch die Selbstorganisation Amaro Foro berichtet in ihrer Bilanz über das Jahr 2017 von Fällen der Diskriminierung in der Arbeitswelt in Berlin. In einem unabhängigen Monitoring-Bericht aus 2019 über die Umsetzung des EU-Rahmens in Deutschland wird auf Probleme ausländischer Roma bei der Anerkennung ihrer Selbstständigkeit, aufgrund hoher bürokratischer Hürden, hingewiesen. Außerdem wird bemängelt, dass sowohl ausländische, als auch deutsche Sinti und Roma Probleme bei der Anerkennung von Schul- und Ausbildungszeugnissen bzw. nicht auf formalem Weg erworbenen Berufsbildung haben. Weiterhin wird kritisiert, dass EU-Bürger*innen aus Osteuropa besonders oft Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung bzw. prekären Arbeitsverhältnissen werden, vor allem in der Fleischindustrie sowie im Reinigungs- und Baugewerbe.

Antiziganismus bzw. Rassismus gegen Sinti und Roma spielt nicht nur beim Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch im täglichen Arbeitsleben eine Rolle. In mehreren Studien aus den Jahren 2006, 2007 und 2011 teilten Teilnehmende ihre Erfahrungen mit Antiziganismus bei der  Suche  nach  einer  Ausbildungsstelle  oder  einem  Arbeitsplatz. Der Verein Amaro Foro e.V. registrierte 2017 in Berlin „Fälle von abwertenden antiziganistischen Äußerungen, Unterstellungen krimineller Handlungen seitens der Arbeitgebenden und staatlicher und nicht-staatlicher Arbeitsvermittelnden, sowie Verstöße gegen das Arbeitsrecht wie unrechtmäßige Kündigungen oder Drohungen“.