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Der Schutz von Dreipersonenkonstellationen auf Bundesebene sind imTitle VII des Civil Rights Act, im Americans With Disability Act (ADA), im Employee Retirement Income Security Act (ERISA) und im Family and Medical Leave Act (FMLA) geregelt, jedoch passen nicht alle entsprechenden Regelungen unmittelbar auf das Konzept der assoziierten Diskriminierung.

Das einzige Bundesgesetz, welches ausdrücklich die assoziierte Diskriminierung verbietet, ist der Americans With Disability Act (ADA). Laut ADA ist es nicht zulässig, eine qualifizierte Person von gleichwertiger Arbeit aufgrund der bekannten Behinderung einer dritten Person, welche mit der qualifizierten Person assoziiert wird, auszuschließen. Zudem enthält der Act die Vorschrift, dass Arbeitnehmer*innen nicht bestraft werden dürfen, wenn sie Kolleg*innen dabei unterstützen, ihre durch ADA garantierten Rechte wahrzunehmen. Der Auslöser für dieses explizite Verbot war der Fall einer Frau aus Kentucky: Der Arbeitnehmerin wurde gekündigt, nachdem ihr Arbeitgeber erfuhr, dass die Klägerin mit ihrem Sohn mit AIDS-Erkrankung zusammenwohnte und sich um ihn kümmerte.