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In der US-amerikanischen Rechtsprechung wird die assoziierte Diskriminierung nur in seltenen Ausnahmen anerkannt und explizit im Wortlaut erwähnt. Die Diskriminierung im Arbeitsverhältnis ausschließlich in Zweierkonstellationen von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in gilt jedoch bereits als überholt. In der einschlägigen US-amerikanischen Literatur bedeutet assoziierte Diskriminierung, die Diskriminierung einer Person aufgrund ihrer Beziehung zu einer weiteren Person, die Träger*in eines durch die Diskriminierungsverbote geschützten Merkmals ist. Das Konzept ist hier unter dem Namen “discrimination by association”, “association discrimination”, “associational discrimination” oder ”associative discrimination” bekannt. Im Folgenden finden Sie Informationen zu ähnlichen US-amerikanischen Konzepten (third party reprisal claims), der Klagebefugnis bei Fällen assoziierter Diskriminierung, Gesetzen auf Bundes- und auf Bundesstaatenebene, sowie Unterschiede zum deutschen Antidiskriminierungsrecht.