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In den Niederlanden umfasst der Wortlaut der unmittelbaren Diskriminierung (wörtliche Übersetzung: direkte Unterscheidung) die assoziierte Diskriminierung. Da Art. 1 des Gleichbehandlungsgesetzes die unmittelbare Diskriminierung „aufgrund der” Schutzgründe und nicht nur mit spezifischem Personenbezug, verbietet lässt der Wortlaut hier die Auslegung für eine assoziierte Diskriminierung zu.

2011 wurde ein Fall bezüglich assoziierter Diskriminierung vor dem niederländischen Gleichbehandlungsausschuss (Comissie gelijke behandeling) verhandelt. Einem Arbeitnehmer wurde sein befristeter Vertrag nicht verlängert, nachdem er einige Male zu spät zur Arbeit erschien, da er sich um seine kranke querschnittsgelähmte Frau kümmerte. Der Gleichbehandlungsausschuss erklärte, dass die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages ein Fall von assoziierter Diskriminierung aufgrund des Schutzmerkmals Behinderung sei.