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Im britischen Recht beinhaltet keines der Antidiskriminierungsgesetze im Wortlaut die assoziierte Diskriminierung. Die Regierung hat zwar in verschiedenen öffentlichen Regierungspapieren bestätigt, dass direkte assoziierte Diskriminierung im Fall der rassifizierten Diskriminierung sowie aufgrund der Schutzmerkmale sexuelle Orientierung und Religion durch die jeweiligen Gesetze verboten ist. Nicht inbegriffen sind Schutzmerkmale wie Geschlecht und Alter. Diese Inkohärenz wird damit begründet, dass der Wortlaut der jeweiligen Gesetze, die jedes Schutzmerkmal einzeln aufführen, keinen Interpretationsspielraum zugunsten der assoziierten Diskriminierung zuließen.

Der britische Equality Act von 2010 beinhaltet keine direkte Bezugnahme auf das Konzept der assoziierten Diskriminierung. Die Möglichkeit der assoziierten Diskriminierung wird jedoch in einem Gesetzeskommentar zur unmittelbaren Diskriminierung erwähnt. Käme also ein Fall unter dem Equality Act vor Gericht, bestünde die Möglichkeit, assoziierte Diskriminierung bezüglich „Rasse”, Religion, Geschlecht, Geschlechtsanpassung, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Behinderung und Alter geltend zu machen. Grundlage hierfür ist Art. 13 Abs. 1 des Equality Act.

Durch den Fall Coleman v Attridge wurde die assoziierte Diskriminierung aufgrund des Schutzmerkmals der Behinderung in die Rechtsprechung Großbritanniens eingeführt. Diese Erweiterung konnte jedoch noch nicht auf andere Schutzmerkmale ausgedehnt werden.

Im Fall Kulikaoskas v MacDuff Shellfish wurde entschieden, dass die assoziierte Diskriminierung aufgrund des Schutzmerkmales Geschlecht nicht im britischen Recht verurteilt wird. Der Kläger wurde zeitgleich mit seiner schwangeren Frau entlassen und reichte daraufhin eine Klage ein. Er behauptete, er sei aufgrund der Schwangerschaft und damit aufgrund des Geschlechts seiner Frau durch seinen Arbeitgeber diskriminiert worden. Er nahm dabei Bezug auf den Fall Coleman. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Im FallLee v McArthur and Ashers Baking Company Limited beschloss die Berufungsinstanz Nordirland im Jahr 2016 die Erweiterung des Umfangs von assoziierter Diskriminierung nicht nur aufgrund der Assoziation mit einer Person, welche Trägerin eines Schutzmerkmales ist, sondern aufgrund einer Assoziation mit einer Gemeinschaft, deren Mitglieder ein Schutzmerkmal tragen. Diese Erweiterung fand allerdings keine Anwendung in dem vorliegenden Fall.

Herr Lee, ein homosexueller Mann, bestellte in einer Bäckerei einen Kuchen, welcher mit den Sesamstraßenfiguren Ernie und Bert sowie dem Spruch: “Support Gay Marriage” dekoriert werden sollte. Die christlichen Besitzer*innen der Bäckerei weigerten sich jedoch, den Kuchen bereitzustellen, da sie gegen die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Nordirland seien. Das zuständige Gericht stellte fest, dass Diskriminierung nicht nur in Bezug auf die Charakteristiken eines Individuums bestehen kann, sondern auch aufgrund eines Näheverhältnisses zu einer Community (z.B. die LGBTQIA+ Community). Im Fall von Herrn Lee kam der Oberste Gerichtshof von Nordirland zu dem Urteil, dass hier keine assoziierte Diskriminierung aufgrund seiner Nähe zu der LGBTIQA+ Community vorliege, da die Bäckerei homosexuelle Menschen einstelle und bediene. Die Besitzer*innen gaben an, dass sie auch einer heterosexuellen Person ohne diese Verbindung den Auftrag verweigert hätte. Es handele sich um die Ausübung der eigenen Meinungsfreiheit, welche einschließt, dass man sich auch weigern könne, eine Meinung zu äußern die man nicht teile. Zudem äußert sich das oberste Gericht dazu, dass das Näheverhältnis nicht eng genug gewesen sei, weshalb die Erweiterung des Umfangs durch die Berufungsinstanz keine Anwendung finde.