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Das irische Recht ist eines der wenigen Beispiele, in denen assoziierte Diskriminierung explizit im Gesetzestext aufgeführt wird. Die wichtigsten Gesetze im Bereich Antidiskriminierung sind die Employment Equality Acts (1998-2004) und die Equal Status Acts (2000-2004).

LautArt. 6 Abs. 1 Buchstabe b des Employment Equality Act und Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b des Equal Status Act liegt eine Diskriminierung vor, wenn eine Person, welche mit einer anderen assoziiert wird, schlechter aufgrund dieser Assoziation in einer vergleichbaren Situation behandelt wird, als eine Person, welche nicht mit dieser Person assoziiert wird.

Die Fälle Battles v The Killarney Heights Hotel, Marron v Board of Management of St Paul’s National School und O’Brien v Dunnes Stores zeigen beispielhaft irische Urteile bezüglich unmittelbarer assoziierter Diskriminierung auf. Im Fall Battles v The Killarney Heights Hotel wurde der Ehemann, Tom Battles, aufgrund seines Näheverhältnisses zu seiner Partnerin Veronica assoziiert diskriminiert. Veronica ist im Gegenteil zu ihrem Partner Teil der Traveller Gemeinschaft.

Am 17.05.2003 wollte das Paar die Räumlichkeiten des Hotels aufsuchen, um dort den Abend in der Gastronomie zu verbringen. Allerdings wurde ihnen der Zugang untersagt. Das Hotel begründete die Entscheidung mit einer Verkettung von zuvor geschehenen Umständen und verneinte das Vorliegen von Diskriminierung. Es führte an, dass Traveller zuvor uneingeladen auf einer Hochzeit im Hotel aufgetaucht seien. Außerdem sei ein anderer Traveller in eines der Hotelzimmer eingebrochen.

Das Hotel bestätigte jedoch, dass die Beschwerdeführer*innen die genannten Personen nicht kannten. Allerdings bestünden auch mit ihnen Probleme, da sie sich teilweise weigerten, die Räumlichkeiten trotz Ladenschluss zu verlassen. Ein Hausverbot oder andere, schwerwiegende Fehltritte lägen hingegen nicht vor. Trotzdem sei die „häusliche Ordnung“ einzuhalten, die aufgrund der vorangegangenen Vorfälle nicht mehr garantiert sei. Zudem seien an diesem Tag bereits acht bis zwölf Traveller im Hotel.

Nach der Prüfung durch einen Gleichstellungsbeauftragten bejahte dieser im Fall von Tom Battles die assoziierte Diskriminierung aufgrund des Näheverhältnisses zu seiner Partnerin. Es bestünde ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b des Equal Status Act. Zur Begründung führte der Beauftragte unter anderem an, dass ein Mensch, der kein Näheverhältnis zu einem Traveller habe, wohl an diesem Abend Zutritt zu dem Hotel erhalten hätte. Als Folge musste das Hotel Tom Battles 650 € Entschädigung zahlen. Außerdem wurde es dazu verpflichtet, die Mitarbeitenden dazu aufzufordern, den Equal Status Act 2000 einzuhalten.

In dem Fall Bernadette Marron v St. Paul`s National School aus dem Jahr 2015 wurde ein weiterer Fall von assoziierter Diskriminierung bejaht. Hier ging es um eine Lehrerin, deren Sohn homosexuell ist. Außerdem kümmerte sie sich um ihren pflegebedürftigen Vater und war deshalb darauf angewiesen, ihren berufsalltag möglichst flexibel zu gestalten. Der Schulleiter der Beschwerdegegnerin räumte ihr die notwendige Flexibilität jedoch nicht ein, indem er ihr beispielsweise keinen eigenen Schlüssel für die Räumlichkeiten zur Verfügung stellte. Anderen Beschäftigten der Schule wurde dies hingegen eingeräumt. Der Schulleiter äußerte sich mehrmals abfällig über die sexuelle Orientierung des Sohnes der Beschwerdeführerin. Er bezeichnete ihn unter anderem nicht als „normalen Jungen“, da dieser seine Zeit gerne mit dem Kauf von Kleidungsstücken verbrachte. Durch einen künstlich in die Länge gezogenen Verwaltungsvorgang wurde die Beschwerde der Lehrerin so lange nicht bearbeitet, bis diese mit anwaltlicher Unterstützung reagierte.

Im Ergebnis wurde die Schule zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 € verurteilt, wobei neben der assoziierten Diskriminierung auch noch andere Formen von Diskriminierung vorlagen.

Den ausführlichen Fallbericht finden Sie hier.