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Im belgischen Recht wird auf Bundesebene assoziierte Diskriminierung nicht im Wortlaut der Antidiskriminierungsgesetze Racial Equality Federal Act, Gender Act und General Anti-Discrimination Federal Act erwähnt. Jedoch wurde in den Vorbereitungen dieser Gesetze auf die Entscheidung des EuGH bezüglich Coleman eingegangen und bestätigt, dass in einem Fall der assoziierten Diskriminierung die Bundesgesetze dahingehend in Belgien richtlinienkonform ausgelegt werden müssen.

Am 10. Dezember 2013 verurteilte das Arbeitsgericht von Leuven (Flandern) im Fall 12/1064/A Jan V.H. v BVBA V (nur auf französisch und niederländisch) den Manager eines Fitness-Centers wegen Diskriminierung durch Assoziierung. Er entließ einen Mitarbeiter aufgrund der Behinderung des Kindes des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber musste eine Entschädigung in Höhe von sechs Monatsgehältern sowie weitere Abfindungen für Schäden an den Mitarbeiter zahlen. Dieser Fall war der erste, in dem ein belgisches Gericht die Diskriminierung durch Assoziierung behandelte. Das Arbeitsgericht Leuven bezog sich bei dem Urteil direkt auf die Entscheidung des EuGH bezüglich Coleman v Attridge. Das Gericht stellte fest, dass Diskriminierung aufgrund eines Näheverhältnisses mit Personen mit Behinderungen implizit auf föderaler Rechtsebene verboten sei und die Basis für direkte Diskriminierung bilden würden. 

Auf flämischer Ebene erklärte ein Dekret die Diskriminierung durch Assoziierung für unzulässig. Das Dekret vom 10. Juli 2008 (nur auf niederländisch verfügbar), ein Rahmenwerk der flämischen Strategie zur Chancengleichheit und zur Gleichbehandlung, besagt, dass eine unmittelbare Diskriminierung vorliege, wenn eine Person aufgrund eines oder mehrerer geschützter Merkmale, die tatsächlich oder mutmaßlich, angeboren oder durch Assoziation vorliegen, in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, es sei denn, diese Benachteiligung ist durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich.