Nr. 18 / Januar 2020
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Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!



Die achtzehnte Ausgabe des BUG Newsletters

Das BUG veröffentlicht zwei- bis dreimal jährlich einen kleinen Newsletter. Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG dar. Wer sich hierfür noch nicht angemeldet hat, ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Senden Sie bitte eine E-Mail an vera.egenberger@bug-ev.org. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der siebzehnten Ausgabe des BUG-Newsletters und würden uns über die Verbreitung des Newsletters bei Kolleg*innen und Interessierten freuen..

Aktuelle Entwicklungen
  • Seit dem 1.Januar 2019 ist eine dritte Option für den Geschlechtseintrag gesetzlich festgeschrieben. Mit § 22 Abs. 3 PStG wurde das Personenstandsgesetz angepasst und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 umgesetzt. Danach kann der Personenstandsfall ohne Angabe oder mit der Angabe "divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Durch diese Erweiterung wird für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit geschaffen, einen positiven Geschlechtseintrag zu wählen, wenn sie sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen. Zunehmend werden Stellenausschreibungen nun an m/w/d adressiert. Beim Zugang zu Waren- und Dienstleistungen hat sich die dritte Geschlechtsoption (beispielsweise beim Online-Kauf) bedauerlicherweise noch nicht durchgesetzt. 
  • Das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 13 A 2059/17) hat über die Klage eines Polizeianwärters entschieden, bei dem eine mehrjährig antiviral therapierte HIV-Infektion vorlag. Die beklagte Polizeiakademie Niedersachsen hatte seine Einstellung abgelehnt, weil der Kläger für den Polizeidienst untauglich sei. Das Gericht stellte fest, dass die Bewerbung zur Ausbildung als Polizeikommissar/in nicht wegen einer HIV-Infektion abgelehnt werden dürfe, wenn nachgewiesen werden kann, dass die HIV-Infektion nicht zur Dienstuntauglichkeit führt. Außerdem bestehe kein Risiko, dass Kollegen oder Bürger angesteckt werden könnten. Die beklagte Polizeiakademie Niedersachsen wurde verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers neu zu entscheiden. Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier
  • Im Mai 2019 veröffentlichte die Kollaborative Forschungsgruppe Racial Profiling zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung eine Studie zu „Racial Profiling. Erfahrungen – Wirkungen – Widerstand“. Die Basis der Studie bilden Interviews mit Menschen in der Schweiz, die von diskriminierenden Polizeikontrollen betroffen waren. Die Autor*innen analysieren die Erfahrungen, die viele Menschen in Deutschland und anderen Ländern in ähnlicher Weise machen müssen. Zur Veröffentlichung geht es hier.
  • Das Land Berlin plant ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Im Juni 2019 hat der Senat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrendt (Grüne), beschlossen. Er wird derzeit noch in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses diskutiert. Das LADG, das für die gesamte Berliner Verwaltung gilt, bietet Schutz vor Diskriminierungen etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung beim Umgang mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Bei Verstößen gegen das Gesetz haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Das Gesetz enthält unter anderem eine Regelung, die es erleichtert, Diskriminierungsvorwürfe zu erheben, ohne diese vollumfänglich  beweisen zu müssen. Es reicht, wenn sie glaubhaft gemacht werden. Auch eine Prozessstandschaft und ein Verbandsklagerecht sind vorgesehen. Hier geht es zum Entwurf.
Aktuelle Klagen
  • Die vom BUG unterstützte Klage einer Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens wurde vom Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az. 3 BV 16.2040) in zweiter Instanz abgewiesen. Im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung war ihr auferlegt worden, ihr Kopftuch bei der Ausübung von hoheitlichen Tätigkeiten abzunehmen. Gegen dieses Urteil wurde die Revision durch das Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ein Termin wird in absehbarer Zeit erwartet.
  • Das Oberverwaltungsgericht Saarland (Az.: 2 A 806/17) entschied eine Klage zu ‚Racial Profiling‘ wegen einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle aufgrund phänotypischer Merkmale. Der aus Mali stammende Kläger deutscher Staatsangehörigkeit begehrte die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Beamte der Bundespolizei vorgenommenen Identitätsfeststellung. Der Kläger unterlag sowohl in der ersten als auch in der Berufungsinstanz. Das Handeln der Bundespolizei sei rechtmäßig gewesen. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 BPolG habe in Form eines Gefahrenverdachts vorgelegen. Im Rahmen ihres Einsatzes hätten die Beamten zur fraglichen Zeit den grenzüberschreitenden Verkehr überwacht, wo es vermehrt zur Kriminalität komme. Die Hautfarbe des Klägers sei nicht ein zumindest mitentscheidendes Kriterium für seine Kontrolle gewesen und verstieße daher nicht gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG.  Entscheidend sei vielmehr die Gesamtsituation gewesen, die gekennzeichnet war durch die Nachtzeit, die Örtlichkeit und den Umstand, dass der Kläger den Eindruck erweckte, er habe auf jemanden zu warten oder sei gerade abgesetzt worden. Der Fall wurde nach der Revisionsbeantragung vom Bundesverwaltungsgericht ohne Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht Saarland für die weitere Verhandlung zurückverwiesen. Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.       
  • In Zusammenarbeit mit einer AGG-Fachanwältin und Aktivist*innen aus der Trans*Community hat das BUG Diskriminierungsvorfälle bei Online-Shops geltend gemacht. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Online-Shops die Angaben zum Geschlecht und zur Anrede der Kund*innen auf die gesetzlich vorgesehenen drei Optionen der Geschlechtsangabe erweitern.  
Aktivitäten

In den letzten Monaten war das BUG in vielen verschiedenen Bereichen aktiv!

  • Ein Dossier zu der aktuellen Situation von Trans* Personen in Deutschland wurde erarbeitet, das in absehbarer Zeit auf der Website zu finden sein wird.
  • Es wurde ein umfassendes Konzeptpapier zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG erarbeitet, das hier zugänglich ist.
  • Für ein neues Dossier zur Lebenssituation und Diskriminierungserfahrung von Sinti & Roma in Deutschland wurden Hintergrundrecherchen vorgenommen. Das Dossier soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden. 
Internes
  • Das BUG wurde wieder von vielen Praktikanten*innen unterstützt, denen wir ganz herzlich danken möchten: Cansu Ülke hat den rechtlichen Teil zur Situation von Trans* Personen übernommen und den vorliegenden Newsletter erstellt. Stefania Lucatuorte hat Hintergrundrecherchen zum selben Dossier vorgenommen und Facebook-Posts des BUG mitgestaltet. Freya Sophia Klose erstellte die Gliederung sowie die Einleitung für das Dossier zur Situation von Trans* Personen und übersetzte das Merkblatt zur Erarbeitung von Dossiers ins Englische. Ashlyn Coyle hat ein Kapitel im selben Dossier verfasst und den BUG-Schattenbericht an das UN-CERD-Komitee zu 'Racial Profiling' weiterentwickelt. Ines-Maria Jeske führte diverse Hintergrundrecherchen für das BUG durch. Lisa Schoenfeld und Elisabeth Wolf haben an den Vorschlägen zur Überarbeitung der Gesetzgebung zu verdachtsunabhängigen Personenkontrollen gearbeitet. Harrison Mayer hat ein Papier zum Thema 'Racial Profiling' in den USA erstellt und Alexander Lynch einen Vorschlag zur Novellierung des AGG ins Englische übersetzt. Merle Jungenkrüger hat die rechtlichen Grundlagen für das Dossier Sinti & Roma erarbeitet. Sara Borasio hat eine Übersicht zum Postident-Verfahren erstellt. Rabia Küçükşahin unterstützte die Erarbeitung des Arbeitsprogrammes 2020 tatkräftig. 


Kontakt

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalder Str. 4 - Haus für Demokratie und Menschenrechte - 10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org

Das BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)

Würden Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten? Bitte schreiben Sie eine E-Mail an vera.egenberger@bug-ev.org.