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Die neunzehnte Ausgabe des BUG Newsletters |
Das
BUG veröffentlicht zwei- bis dreimal jährlich einen
kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen
Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht angemeldet hat, ist
herzlich
eingeladen, dies zu tun. Senden Sie bitte eine E-Mail an
vera.egenberger@bug-ev.org.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß
bei der Lektüre der siebzehnten Ausgabe des
BUG-Newsletters und würden
uns über die Verbreitung des Newsletters bei Kolleg*innen
und
Interessierten freuen..
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Aktuelle
Entwicklungen |
- Am
04.06.2020 hat das Abgeordnetenhaus Berlin ein
Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Berlin beschlossen, welches
am 21.06.2020 in Kraft getreten ist (GVBl. Nr. 29 vom 20.06.2020, S.
532 ff.) und für die gesamte Berliner Verwaltung gilt. Es bietet beim
Umgang mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen Schutz vor jeglicher
Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen
Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der
Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen
Erkrankung, des Lebens-alters, der Sprache, der sexuellen und
geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status. Es erweitert den
rechtlichen Schutz vor Diskriminierung und eröffnet den Betroffenen bei
der Verletzung des Gesetzes einen Anspruch auf finanzielle
Entschädigung. Weiterhin enthält das LADG Regelungen, die die
Beweislast für die Betroffenen mindern und es erleichtern,
Diskriminierungsvorwürfe zu erheben. Diese müssen nicht vollumfänglich
bewiesen werden, sondern die Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen
Verstoß gegen das LADG wahrscheinlich machen, ist ausreichend. Neben
der Prozessstandschaft und dem Verbandsklagerecht sieht das LADG die
Errichtung einer Ombudsstelle vor. Die Ombudsstelle soll betroffene
Personen durch Information und Beratung bei der Durchsetzung ihrer
Rechte unterstützen.
- Durch
den Diskussionsvorschlag der Grünen, angeregt von Robert Habeck und
Aminata Touré, zur Streichung bzw. Änderung des Begriffs „Rasse“ im
Grundgesetz, wurde eine intensive Debatte über die derzeitige
Formulierung in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG ausgelöst. Im GG heißt es:
„Niemand darf wegen […] seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt
werden.“ Die Diskussion um den Begriff „Rasse“ ist kein neues Phänomen:
In den vergangenen Jahren wurden von unterschiedlichen
Interessenverbänden ebenfalls Vorschläge zu Änderungen vorgelegt. In
der Kritik steht der Begriff, weil das Wort „Rasse“ Unterschiede
zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen impliziert und der Eindruck
entsteht, als könne man diese in Kategorien einteilen. Eine
ausführliche Diskussion im Bundestag wird erwartet.
- Die
Black-Lives-Matter-Bewegung begann im Jahr 2013 als Reaktion auf den
Freispruch des Wachmanns George Zimmermann, der den unbewaffneten
schwarzen Teenager Trayvon Martin tötete. Die Bewegung setzt sich gegen
rassistisch motivierte Polizeigewalt und für den Kampf gegen Rassismus
und Benachteiligung schwarzer Menschen in sämtlichen Lebensbereichen
ein. Mehrere Todesfälle, dem gleichen Muster folgend, befeuerten die
„BLMB“ und machten sie zu einer internationalen Bewegung. Nach dem Tod
von George Flyod im Mai dieses Jahres ist die „BLMB“ in den USA und
darüber hinaus massiv gewachsen. Hunderttausende Menschen auf der
ganzen Welt solidarisieren sich mit der Bewegung. In Deutschland hat
die „BLMB“ mehrere Demonstrationen, mit zehntausenden Teilnehmer*innen,
gegen strukturellen Rassismus, Racial Profiling und Polizeigewalt
organisiert. Am 06.06.2020 z. B. fanden zeitgleich in zahlreichen
deutschen Städten Proteste statt. In München versammelten sich an
diesem Tag ca. 25.000 Teilnehmende, in Berlin etwa 15.000 und in
Hamburg rund 14.000.
- Der Empfehlung der Europäischen Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz (ECRI) folgend, plante das
Bundesinnenministerium (BMI) zunächst, mit Unter-stützung des
Bundesjustizministeriums (BMJV) eine Studie zu strukturellem Rassismus
in der Polizei und Racial Profiling in Deutschland in Auftrag zu
gegeben. Diese sollte dessen Ausmaße analysieren. Unter Racial
Profiling werden Polizei-maßnahmen verstanden, bei denen Menschen ohne
konkreten Anlass aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes kontrolliert
werden. Kontrollen dieser Art verstoßen gegen das aus Unionsrecht und
Grundgesetz folgende Diskriminierungsverbot bzw.
Gleichbehandlungsgebot. Horst Seehofer (CSU) hat, in seiner Funktion
als Bundesinnenminister, die Durchführung der Studie abgesagt. Als
Begründung führte er an, dass er „keinen Bedarf“ für eine solche Studie sehe. „Weder
die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und
Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen“, so das BMI. Aufgrund des Verbots komme es auch nur in „absoluten Ausnahmefällen“ zu Racial Profiling. Das BMI weiter: „Bekannt werdende Einzelfälle von Diskriminierungen werden schonungslos aufgeklärt und zeitnah sanktioniert.“
Diese Aussagen trafen auf scharfe Kritik bei den Grünen, der FDP, der
Linkspartei und der SPD. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
(SPD): „Es wäre wichtig, dass wir die
Studie durchführen können. Deswegen werde ich mit dem Kollegen nochmal
darüber sprechen, ob so eine Studie auch im Interesse all derjenigen
wäre, die auf festem Boden unser Grundordnung stehen.“ Eine
Onlinepetition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel der Durchführung
der Studie wurde von 76.393 Menschen unterzeichnet und hat damit das
Quorum geknackt, d. h., die Initiator*innen der Petitionen müssen vor
dem Petitions¬ausschuss öffentlich angehört werden. Der
Petitionsausschuss kann eine Empfehlung verabschieden, die dem
Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird.
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Aktuelle
Klagen
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- Das
BUG unterstützt und führt als Rechtsbeistand seit 2015 die
verwaltungs-gerichtliche Klage einer ehemaligen Rechtsreferendarin in
Bayern. Die Klägerin trägt als Ausdruck ihres muslimischen Glaubens ein
Kopftuch. Die Ausbildungsbehörde verbot der Klägerin jegliche
hoheitliche Tätigkeit mit Außenwirkung, solange sie nicht ihr Kopftuch
ablege. Die Klägerin durfte daher – anders als ihre Mitreferendar*innen
– nicht auf der Richter*innenbank Platz nehmen und keine
Beweisaufnahmen leiten etc. Zur Begründung führt der Freistaat Bayern
die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates an; zeitgleich
sind die Gerichtssäle des Freistaats mehrheitlich mit Kreuzen oder gar
Kruzifixen geschmückt. Auf einen Erlass des Bayerischen
Ministerpräsidenten vor den letzten Landtagswahlen hin wurden sämtliche
Behörden Bayerns zudem verpflichtet, gut sichtbar ein Kreuz im
Eingangsbereich aufzuhängen. Die Klägerin macht mit Hilfe des BUG eine
religiöse Diskriminierung geltend, da unterschiedslos entweder alle
religiösen Symbole im Gerichtssaal zugelassen oder verbannt werden
müssten. Außerdem fehlte es zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt an
der erforderlichen gesetzlichen Grundlage für ein solches Verbot. Die
Klage wird am 12.11.2020 letztinstanzlich vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mündlich verhandelt.
- Das
BUG unterstützt ferner die Klage eines Schwarzen Deutschen im Saarland,
der einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle durch die
Bundespolizei unterzogen wurde, als er an einem Samstagabend in seinem
Vorgarten eine Zigarette rauchte. Das Oberverwaltungsgericht des
Saarlandes wollte entgegen dem Vorbringen des Klägers kein verbotenes
Racial Profiling der Bundespolizei erkennen und wies die Klage ab.
Aufgrund der erfolgreichen Revisionszulassung des Klägers hob das
Bundesverwaltungsgericht das Urteil auf und verwies die Sache zur
erneuten Verhandlung an das OVG des Saarlandes zurück. Dabei wird es
insbesondere um die Frage gehen, ob für den Wohnort des Klägers ein
hinreichend konkretes Lagebild vorlag, das die Kontrolle rechtfertigen
kann.
- Das
BUG arbeitet weiterhin, zusammen mit einer AGG-Fachanwältin und
Aktivist*innen aus der Trans*Community, an der Geltendmachung von
Diskriminierungsfällen bei Online-Einkäufen. Hierzu wurden mehrere
Klagen und eine Beschwerde eingereicht. Zwei Klagen zielen darauf ab,
die diskriminierende Kommunikation der Anbieter*innen von Waren im
Internet zu unterbinden. Die Unternehmen werden aufgefordert, den Kauf-
und Bestellvorgang um die Möglichkeit der Angabe der dritten Option des
Geschlechtereintrags, welche seit dem 01.01.2019 gesetzlich
vorgeschrieben ist, zu erweitern. In einem Fall von diskriminierender
Ansprache konnte eine Diskriminierung geltend gemacht und ein Vergleich
erzielt werden. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, in einem
überschaubaren Zeitrahmen seine Website zu ergänzen. Die Beschwerde,
sowie eine der Klagen, richten sich gegen die Außerachtlassung der
wiederholten Bitte um eine geschlechterneutrale Kommunikation. Ein
Rechtsstreit diesbezüglich gegen die Deutsche Bahn wird am 24.09.2020
am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt.
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Aktivitäten
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In den letzten Monaten war das BUG in vielen
verschiedenen Bereichen aktiv.
- Ein Dossier zu Diskriminierungserfahrungen von Trans*Personen in Deutschland wird erarbeitet.
- Das Konzeptpapier zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG wurde überarbeitet und ist ebenfalls auf der Website zugänglich.
- Außerdem ist das Dossier zur Lebenssituation und Diskriminierungserfahrung von Sinti & Roma in Deutschland in Arbeit.
- Weiterhin wurde ein Dossier über positive Maßnahmen,
die eine Methode zur Bearbeitung von Ungleichbehandlung darstellen, auf
Deutsch und Englisch fertiggestellt und wird in Kürze Online verfügbar
sein. Ein Teil zu „Affirmative Action“ in den USA wird folgen.
- Das BUG schlägt in einem nun veröffentlichten Papier konkrete Schritte
vor, wie bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen bezüglich der
illegalen Einreise in Zügen diskriminierungsfrei vorgegangen werden
kann, um 'racial profiling' zu vermeiden. Das Papier finden Sie hier.
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Internes |
- Das
BUG wurde wieder von vielen Praktikanten*innen unterstützt, denen wir
ganz herzlich danken möchten: Eda Gül Kulak hat Hintergrundrecherchen
zu Artikel 5 UN-Behinderten-rechtskonvention (BRK) vorgenommen sowie
Vorbereitungen für den BRK-Schattenbericht 2021 getroffen. Eva Chauvand
hat das Dossier über ‚Angemessene Vorkehrungen‘ über-arbeitet.
Hanna-Sophie Jaekel erstellte ein Kapitel zum BRK-Schattenbericht zu
Artikel 5 UN-Behindertenrechtskonvention und überarbeitete den
Strategischen Plan für 2021-2023. Paulin Alima entwickelte einen
Schattenbericht zu Racial Profiling für den UN-Ausschuss zur
Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD). Uyanga Ignayu
Delgermaa übersetzte das Dossier zur AGG-Novellierung sowie das zu
Positiven Maßnahmen ins Englische. Außerdem verfasste sie eine
Beschwerde gegen die Landespolizei Berlin und überarbeitete und
übersetzte das Themenpapier zu Grundsätzen der Erhebung von
Gleichheits- und Partizipationsdaten im Lichte der
Datenschutz-Grundverordnung ins Englische. Nicole Alič überarbeitete
das Konzeptpapier zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle und
recherchierte zu verdachtsunabhängigen Personenkontrollen. Rebecka
Pohland überarbeitete das Dossier zur aktuellen Situation von
Trans*personen in Deutschland und arbeitet am Dossier zur
Lebenssituation und Diskriminierungserfahrung von Sinti & Roma in
Deutschland. Jana Wronski hat den vorliegenden Newsletter erstellt und
überarbeitet das Dossier zu „Affirmative Action“ in den USA. Julie Hano
arbeitet am Dossier zur Klageunterstützung von Verbänden.
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Kontakt
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Büro
zur Umsetzung
von Gleichbehandlung
e.V.
Greifswalder Str. 4 - Haus für Demokratie und
Menschenrechte -
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
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Das
BUG ist ein
gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu
entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei
liegt
der Fokus auf
strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen,
sondern einer
ganzen
Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG
die Vorraussetzungen als
Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im
Paritätischen und im
Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)
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Würden
Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten? Bitte
schreiben Sie eine E-Mail an vera.egenberger@bug-ev.org.
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