Nr. 17 / Mai 2019
NEWSLETTER

 

 
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die siebzehnte Ausgabe des BUG Newsletters

Das BUG veröffentlicht zwei- bis dreimal jährlich einen kleinen Newsletter. Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG dar. Wer sich hierfür noch nicht angemeldet hat, ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Senden Sie bitte eine E-Mail an vera.egenberger@bug-ev.org. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der siebzehnten Ausgabe des BUG-Newsletters und würden uns über die Verbreitung des Newsletters bei Kolleg*innen und Interessierten freuen..

Aktuelle Entwicklungen
  • Am 20. Februar 2019 urteilte das Bundesarbeitsgericht in einem wegweisenden Urteil zugunsten eines Chefarztes, der von seinem katholischen Arbeitgeber wegen seiner zweiten standesamtlichen Ehe gekündigt wurde. Die Kündigung verstößt gegen das AGG so das Bundesarbeitsgericht und ist somit unwirksam. Weitere Informationen zu dem Urteil finden sich hier.
  • Die Publikation der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung "Ombudschaft als Interventionsinstrument in der Antidiskriminierungsarbeit”, bietet eine Einführung in die Möglichkeiten der Ausgestaltung von Ombudsstellen. Die Publikation finden sie hier.
  • Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde eine Studie zur “Erhebung von Antidiskriminierungsdaten in repräsentativen Wiederholungsumfragen” erstellt. In ihr wird eine Bestandsaufnahme von zwanzig sozialwissenschaftlichen Wiederholungsbefragungen zum Thema der Diskriminierung vorgenommen. Sie verschafft einen Überblick über die für die “politische Diskriminierungsberichterstattung ebenso wie die Diskriminierungsforschung benötigten Daten, um das Ausmaß und die Entwicklung von Diskriminierung in Deutschland (im Kontext des AGGs) bestimmen zu können“. Hier geht es zur Veröffentlichung.
  • Im März 2019 legte die Diakonie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und mittelbar des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Diskriminierung von Beschäftigten wegen fehlender Kirchenmitgliedschaft ein. Die Begründung für die Verfassungsklage ist, laut Präsident der Diakonie, dass das Recht der Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten sich zu schützen und selbstbestimmt zu verwalten, nicht ausreichend beachtet worden sei.
  • Im Jahr 2017 betrat ein Schwarzer Mann einen Drogeriemarkt der Kette „Müller“ und wurde prompt von einem Ladendetektiv nach seinem Ausweis gefragt. Dies verweigerte er. Der Detektiv hatte lediglich aufgrund der Hautfarbe den Kunden auf ein potenzielles Hausverbot prüfen wollen. Nun wurde der Prozess zugunsten des Klägers entschieden und ihm wurde ein Schmerzensgeld von 1000€ zugesprochen. Der Fall wurde im Rahmen des Anwendungsbereiches des AGG verhandelt, weißt jedoch Ähnlichkeiten mit ‚Racial Profiling‘ Fällen bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen durch die Bundespolizei auf.
Aktuelle Klagen
  • Das BUG unterstützte seit 2014 eine Klage wegen einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle aufgrund phänotypischer Merkmale (Az. 0065/14sva). Das Verwaltungsgericht München hatte im Juli 2016 zugunsten der Bundespolizei geurteilt. Der Kläger hatte mit der Unterstützung des BUG und seinem Anwalt Sven Adam Berufung eingelegt. Der Termin zur Verhandlung am 8. April 2019 wurde indes abgesagt, weil die Bundespolizei die Diskriminierung anerkannte. Weitere Informationen zur Klage finden sich hier.
  • Außerdem unterstützte das BUG eine Klage wegen der Diskriminierung einer Bewerberin, die aus familiären Gründen aus der katholischen Kirche aus und in die evangelische Kirche eingetreten war. Sie hatte sich auf eine Sekretariatsstelle einer Studentengemeinde in katholischer Trägerschaft beworben und eine Stellenzusage erhalten. Diese wurde zurückgezogen als die Bewerberin im Personalbogen wahrheitsgemäß ihren Kirchenaustritt angab. Die beklagte Erzdiözese Freiburg hatte kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin beim Arbeitsgericht Pforzheim die Zahlung einer Entschädigung von 9.000 € im Rahmen eines Vergleichs angeboten. Damit ist sie vollständig auf die Forderung der Klägerin eingegangen und gesteht faktisch die Diskriminierung der Bewerberin im Auswahlverfahren ein.
Aktivitäten

In den letzten Monaten war das BUG in vielen verschiedenen Bereichen aktiv!

  • Im Rahmen des Anti-Diskriminierungs-Netzwerks Berlin hat das BUG ein Netzwerkreffen durchgeführt. Dabei wurden das Thema Diskriminierung von HIV- positiven Menschen, die Charta der Grundrechte und aktuelle Beratungsfälle diskutiert.
  • Außerdem wurde der Entwurf eines Schattenberichtes zu ‚Racial Profiling‘ für das UN Anti-Rassismus-Komitee (CERD) begonnen.
  • Außerdem wurde ein umfassendes Konzeptpapier zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG erarbeitet, das hier zugänglich ist. Die Erstellung des Konzeptes wurde durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert.
Internes
  • Das BUG wurde wieder von vielen Praktikanten*innen unterstützt, denen wir ganz herzlich danken möchten: Elena Müller hat sich mit der Übersetzung von Texten beschäftigt und den vorliegenden Newsletter erstellt, Till Stadtbäumer hat gemeinsam mit Vera Egenberger das Konzept zu innerbetrieblichen Beschwerdestellen erarbeitet, Emily Molinari hat die Organisation des 10-jährigen Jubiläums des BUG übernommen, Lucrezia Flavia Ferretti hat den Entwurf des Schattenberichts zu ‚Racial Profiling‘ erstellt und Linda Stoklasa hat neue Dossiers auf die Webseite eingestellt.
  • Am 12. April 2019 feierte das BUG sein 10-jähriges Jubiläum. Im Rahmen des Programmes stellten Alexander Tischbirek und Vera Egenberger die Aktivitäten der vergangenen 10 Jahre vor. Gemeinsam mit Sebastian Walter, dem Sprecher für Antidiskriminierungs- und Queerpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin, und Dr. Anna Katharina Mangold wurde gemeinsam mit circa fünfzig Gästen über öffentliche Gleichbehandlungsverpflichtungen, und inwiefern diese auf Deutschland übertragbar erscheinen,diskutiert. Neben Chorgesang gab es Redebeiträge der Gäste und leckeres Essen. Hier finden Sie Fotos der Jubiläumsfeier.


Kontakt

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalder Str. 4 - Haus für Demokratie und Menschenrechte - 10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org

Das BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)

Würden Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten? Bitte schreiben Sie eine E-Mail an vera.egenberger@bug-ev.org.