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Die siebzehnte Ausgabe des BUG Newsletters |
Das
BUG veröffentlicht zwei- bis dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht angemeldet hat, ist herzlich
eingeladen, dies zu tun. Senden Sie bitte eine E-Mail an
vera.egenberger@bug-ev.org. Wir wünschen Ihnen viel Spaß
bei der Lektüre der siebzehnten Ausgabe des BUG-Newsletters und würden
uns über die Verbreitung des Newsletters bei Kolleg*innen und
Interessierten freuen..
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Aktuelle Entwicklungen |
- Am
20. Februar 2019 urteilte das Bundesarbeitsgericht in einem
wegweisenden Urteil zugunsten eines Chefarztes, der von seinem
katholischen Arbeitgeber wegen seiner zweiten standesamtlichen Ehe
gekündigt wurde. Die Kündigung verstößt gegen das AGG so das
Bundesarbeitsgericht und ist somit unwirksam. Weitere Informationen zu
dem Urteil finden sich hier.
- Die
Publikation der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen
Diskriminierung "Ombudschaft als Interventionsinstrument in der
Antidiskriminierungsarbeit”, bietet eine Einführung in die
Möglichkeiten der Ausgestaltung von Ombudsstellen. Die Publikation
finden sie hier.
- Im
Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde eine Studie zur
“Erhebung von Antidiskriminierungsdaten in repräsentativen
Wiederholungsumfragen” erstellt. In ihr wird eine Bestandsaufnahme von
zwanzig sozialwissenschaftlichen Wiederholungsbefragungen zum Thema der
Diskriminierung vorgenommen. Sie verschafft einen Überblick über die
für die “politische Diskriminierungsberichterstattung ebenso wie die
Diskriminierungsforschung benötigten Daten, um das Ausmaß und die
Entwicklung von Diskriminierung in Deutschland (im Kontext des AGGs)
bestimmen zu können“. Hier geht es zur Veröffentlichung.
- Im
März 2019 legte die Diakonie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und mittelbar des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zur Diskriminierung von Beschäftigten wegen
fehlender Kirchenmitgliedschaft ein. Die Begründung für die
Verfassungsklage ist, laut Präsident der Diakonie, dass das Recht der
Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten sich zu schützen und
selbstbestimmt zu verwalten, nicht ausreichend beachtet worden sei.
- Im
Jahr 2017 betrat ein Schwarzer Mann einen Drogeriemarkt der Kette
„Müller“ und wurde prompt von einem Ladendetektiv nach seinem Ausweis
gefragt. Dies verweigerte er. Der Detektiv hatte lediglich aufgrund der
Hautfarbe den Kunden auf ein potenzielles Hausverbot prüfen wollen. Nun
wurde der Prozess zugunsten des Klägers entschieden und ihm wurde ein
Schmerzensgeld von 1000€ zugesprochen. Der Fall wurde im Rahmen des
Anwendungsbereiches des AGG verhandelt, weißt jedoch Ähnlichkeiten mit
‚Racial Profiling‘ Fällen bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen
durch die Bundespolizei auf.
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Aktuelle
Klagen |
- Das
BUG unterstützte seit 2014 eine Klage wegen einer verdachtsunabhängigen
Personenkontrolle aufgrund phänotypischer Merkmale (Az. 0065/14sva).
Das Verwaltungsgericht München hatte im Juli 2016 zugunsten der
Bundespolizei geurteilt. Der Kläger hatte mit der Unterstützung des BUG
und seinem Anwalt Sven Adam Berufung eingelegt. Der Termin zur
Verhandlung am 8. April 2019 wurde indes abgesagt, weil die
Bundespolizei die Diskriminierung anerkannte. Weitere Informationen zur
Klage finden sich hier.
- Außerdem
unterstützte das BUG eine Klage wegen der Diskriminierung einer
Bewerberin, die aus familiären Gründen aus der katholischen Kirche aus
und in die evangelische Kirche eingetreten war. Sie hatte sich auf eine
Sekretariatsstelle einer Studentengemeinde in katholischer Trägerschaft
beworben und eine Stellenzusage erhalten. Diese wurde zurückgezogen als
die Bewerberin im Personalbogen wahrheitsgemäß ihren Kirchenaustritt
angab. Die beklagte Erzdiözese Freiburg hatte kurz vor dem anberaumten
Gerichtstermin beim Arbeitsgericht Pforzheim die Zahlung einer
Entschädigung von 9.000 € im Rahmen eines Vergleichs angeboten. Damit
ist sie vollständig auf die Forderung der Klägerin eingegangen und
gesteht faktisch die Diskriminierung der Bewerberin im Auswahlverfahren
ein.
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Aktivitäten
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In den letzten Monaten war das BUG in vielen verschiedenen Bereichen aktiv!
- Im
Rahmen des Anti-Diskriminierungs-Netzwerks Berlin hat das BUG ein
Netzwerkreffen durchgeführt. Dabei wurden das Thema Diskriminierung von
HIV- positiven Menschen, die Charta der Grundrechte und aktuelle
Beratungsfälle diskutiert.
- Außerdem
wurde der Entwurf eines Schattenberichtes zu ‚Racial Profiling‘ für das
UN Anti-Rassismus-Komitee (CERD) begonnen.
- Außerdem wurde ein umfassendes Konzeptpapier zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG erarbeitet, das hier zugänglich ist. Die Erstellung des Konzeptes wurde durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert.
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Internes |
- Das
BUG wurde wieder von vielen Praktikanten*innen unterstützt, denen wir
ganz herzlich danken möchten: Elena Müller hat sich mit der Übersetzung
von Texten beschäftigt und den vorliegenden Newsletter erstellt, Till
Stadtbäumer hat gemeinsam mit Vera Egenberger das Konzept zu
innerbetrieblichen Beschwerdestellen erarbeitet, Emily Molinari hat die
Organisation des 10-jährigen Jubiläums des BUG übernommen, Lucrezia
Flavia Ferretti hat den Entwurf des Schattenberichts zu ‚Racial
Profiling‘ erstellt und Linda Stoklasa hat neue Dossiers auf die
Webseite eingestellt.
- Am 12. April 2019 feierte das BUG sein
10-jähriges Jubiläum. Im Rahmen des Programmes stellten Alexander
Tischbirek und Vera Egenberger die Aktivitäten der vergangenen 10 Jahre
vor. Gemeinsam mit Sebastian Walter, dem Sprecher für
Antidiskriminierungs- und Queerpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin, und Dr. Anna Katharina Mangold wurde
gemeinsam mit circa fünfzig Gästen über öffentliche
Gleichbehandlungsverpflichtungen, und inwiefern diese auf Deutschland
übertragbar erscheinen,diskutiert. Neben Chorgesang gab es Redebeiträge
der Gäste und leckeres Essen. Hier finden Sie Fotos der Jubiläumsfeier.
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Kontakt
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Büro
zur Umsetzung
von Gleichbehandlung
e.V.
Greifswalder Str. 4 - Haus für Demokratie und Menschenrechte -
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
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Das
BUG ist ein
gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu
entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt
der Fokus auf
strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer
ganzen
Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG
die Vorraussetzungen als
Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im
Paritätischen und im
Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR)
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Würden
Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten? Bitte schreiben Sie eine E-Mail an vera.egenberger@bug-ev.org.
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