Nr. 6 / September 2014
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die sechste Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Website angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg_innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Die 86.Sitzung des CERD Komitees
(UN-Antirassismus-Ausschuss)
wird vom 27. April bis zum 15. Mai 2015 in Genf stattfinden.
Bei dieser
Sitzung wird Deutschland seinen Bericht vortragen. Dieser kann
hier
eingesehen
werden. Von deutschen NGOs wird zurzeit ein
gemeinschaftlicher Schattenbericht erstellt, zu dem das BUG beiträgt.
- In Reaktion auf die Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses
hat Justizminister Maas eine Ergänzung des § 46 des
Strafgesetzbuches
in die Wege geleitet. Täter_innen, denen eine rassistische,
fremdenfeindliche
oder sonstige menschenverachtende Motivation für ihre Tat
nachgewiesen
werden kann, müssen nach der Verabschiedung der
Gesetzesnovelle
möglicherweise mit härteren Strafen rechnen. § 46 StGB soll
dahin
ergänzt werden, dass dieser nach den Worten "Ziele des
Täters", durch
"besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige
menschenverachtende" ergänzt
werden
soll. Der Referentenentwurf der Bundesministeriums für
Justiz kann hier
eingesehen
werden.
- Das
Themenjahr der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
beschäftigt
sich 2014 mit dem Thema Rassismus und Diskriminierung aufgrund
der
ethnischen Herkunft. Im Rahmen der Aktions- und
Veranstaltungsreihe
finden unter anderem ein bundesweiter Aktionstag am
18.
September statt an dem sich Projekte und Organisationen
beteiligen können. Ein Jugendwettbewerb und die Verleihung des
"Preises
für das Engagement gegen Diskriminierung" sind außerdem
vorgesehen.
- Im Rahmen des Themenjahres hat die ADS eine
bundesweite
Studie zur Ermittlung des Wissens- und
Vorurteilsbestandes zu Sinti und Roma in der deutschen
Bevölkerung
durchgeführt. Ein zusammenfassender Artikel kann hier
eingesehen
werden.
Aktuelle Klagen des BUG
- Die letzte Verhandlung der Klage eines jungen Mannes, der
während
der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion entlassen
worden
war, erfolgte Anfang Juni 2014 beim LAG in Berlin. Zu klären
blieb lediglich welche Entschädigung dem Betroffenen zusteht.
Im
Dezember 2013 war vom Bundesarbeitsgericht ein
Grundsatzurteil
gefällt worden, dass eine HIV-Infektion als
chronische Krankheit unter den Diskriminierungsschutz aufgrund
einer
Behinderung zu fassen ist. Dies treffe auch für die Probezeit
zu. Die
Verhandlung wurde in letzter Instanz nun mit einer gütlichen
Einigung
beendet. Zum Prozessausgang veröffentlichte das BUG eine
Pressemitteilung.
- Im
Juli
ist erneut ein junger Mann in Hannover aufgrund seines
Migrationshintergrundes bei einer Diskothek abgewiesen worden.
Das BUG
unterstützt den Betroffenen mit einer Beistandschaft und hat
im August
2014 den Schaden geltend gemacht.
- Aktuell sind vier
Klagen im Zusammenhang mit 'racial profiling', bei
welchen das BUG
eine Beistandschaft anbietet, an den Verwaltungsgerichten
München,
Stuttgart, Koblenz und Köln anhängig. In Zusammenarbeit mit
dem
Anwalt der Betroffenen bereitet das BUG Schriftsätze vor.
Außerdem
werden begleitende Maßnahmen unternommen. Beispielsweise
stellt das BUG
auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes eine
Anfrage an die
Bundespolizei über die Häufigkeit von verdachtsunabhängigen
Personenkontrollen.
- Zurzeit prüft das BUG einen möglichen Diskriminierungsfall
bei
einem konfessionellen Arbeitgeber. Eine in eingetragener
Lebenspartnerschaft lebende Person erwartet aufgrund dieser
Tatsache
ihre Entlassung.
Aktivitäten
Auch im zweiten Quartal des Jahres 2014
hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs, Fakultäten und
Jurist_innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Im Rahmen einer Förderung durch die ADS setzt sich das BUG
weiterhin mit Diskriminierung
beim
Zugang zu Diskotheken auseinander. Das BUG steht mit der
Hannoverschen Antidiskriminierungsstelle und dem Deutschen
Hotel- und
Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) Hannover im Austausch und
unterstützt die Vorbereitung von Schulungen für Betreiber_innen von
Diskotheken. Das BUG erarbeitet Informationsmaterial für
betroffene
Jugendliche mit Hinweisen wie sie sich angemessen Verhalten
können und
welche Rechte ihnen an der Diskotür zustehen. Außerdem
unterstützt das
BUG - wie oben erwähnt - eine weitere Klage wegen einer
ethnischen
Diskriminierung an der Diskotür.
- Über die letzten Monate wurde in einer kleinen Arbeitsgruppe
ein
mögliches Konzept für eine unabhängige
Polizeibeschwerdestelle
diskutiert, die unter anderem in Fällen von 'racial
profiling' oder
rassistisch motivierter Polizeigewalt, eine unabhängige
Untersuchung
vornehmen soll. Auf dieser Grundlage entwickelte das BUG im
Sommer
einen Konzeptentwurf, der für die spätere Lobbyarbeit genutzt
werden
soll. Außerdem wird das Konzept in einen Artikel für ein an
der
Humboldt-Universität veröffentlichtes Buch münden.
- Im Sommer regte das BUG an, ob in Kooperation einer Berliner
Universität eine quantitative Studie durchgeführt werden
könnte, die
Zahlenmaterial zu Erfahrungen mit verdachtsunabhängigen
Personenkontrollen durch die Bundespolizei von weißen
Mehrheitsangehörigen und Angehörigen der schwarzen Community
liefern
soll.
- Auf Grundlage von Diskussion in einer Arbeitsgruppe zu
Gleichheits- und Partizipationsdaten hat das BUG im Sommer
Grundsätze
zur Erhebung von sensiblen Daten (wie ethnische Herkunft oder
Religionszugehörigkeit) erörtert. Für den Bereich des 'racial
profiling' wurden bereits konkrete Optionen zur Erhebung von
Gleichheitsdaten diskutiert. Diese Ergebnisse werden vom BUG
nun in
einem Themenpapier zusammengestellt. Als nächstes Feld für die
Erarbeitung von konkreten Vorschlägen wird sich die
Arbeitsgruppe mit
der Erhebung von sensiblen Daten im Rahmen des Mikrozensus
beschäftigten.
- Das BUG hat ein Dossier zu religiöser Diskriminierung
zusammengestellt und wird dieses bald auf der Homepage
veröffentlichen.
Hier liegt das Augenmerk im Besonderen auf der
Ausnahmeregelungen
für konfessionelle Verbände (§ 9 AGG).
- In den vergangenen Wochen hat das BUG einige Artikel zur
AGG-Novellierung und zu institutionellem Rassismus verfasst.
Den
Artikel "Institutioneller
Rassismus
- Ein Konzept greifbar machen" im Rahmen der
"Interkulturellen Woche 2014" finden Sie hier.
- Im
Moment arbeitet das BUG an einem eigenen Schattenbericht zur
Problemlage der Ausnahmeregelungen für Kirchen bezüglich
konfessionsloser Menschen oder Menschen mit anderer
Religionszugehörigkeit. Dieser wird dann Ende des Jahres dem CERD
Komitee vorgelegt. Dieser wird außerdem Vorschläge zur
Stärkung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes beinhalten.
- Die Geschäftsführerin des BUG, Vera Egenberger, traf sich mit
Mitarbeiterinnen des Büros der Integrationsbeauftragten der
Bundesregierung. Es wurde zum einen Diskriminierung als
Hemmung für
Integration von Personen mit Migrationshintergrund erörtert
und zum
anderen erwogen eine Informationsveranstaltung zur Stärkung
des AGG
vorzubereiten.
Internes
- Im Sommer wurden der strategische Plan 2015 - 2017 und das
Arbeitsprogramm 2015 erarbeitet. Beide Papiere werden bei der
Vorstandssitzung im November verabschiedet.
- Im Sommer wurde das BUG wieder durch die Arbeit von
Praktikant_innen tatkräftig in verschiedenen Themenbereichen
unterstützt. So hat Franziska Klein am Dossier 'Religiöse
Diskriminierung' gearbeitet, Florian Franke hat das Konzept
zur 'unabhängigen Polizeibeschwerdestelle' formuliert, Reini
Joosten hat
das Dossier zu Gleichheits- und Partizipationsdaten erstellt,
Phuong
Ngan Tran hat umfassende Recherchearbeit im Bereich 'racial
profiling'
vorgenommen und Elodie Martin unterstützt das BUG zurzeit bei
Projektanträgen.
- Als erste Rechtsreferendarin unterstützt Anne Schultheis
das BUG bei juristischen Fragen, im Besonderen im Bereich der
Klageerhebung in Hannover und der Erstellung eines Dossiers
zum
Verbandsklagerecht.
- Die 7. Vorstandssitzung und 3. Mitgliederversammlung werden
am
15. November 2014 stattfinden.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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