Nr. 7 / Februar 2015
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die siebte Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Website angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg_innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Am
17.12.2014 fand eine öffentliche Anhörung zum Thema ‚Hasskriminalität‘
statt, bei welcher ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung
des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB diskutiert wurde. In seinem offiziellen
Bericht verdeutlichte der Generalstaatsanwalt seine Unterstützung für
die geplante Novellierung des § 46 des Strafgesetzbuches. Die
Tatmotivation (wie z.B. Rassismus) soll durch diese Gesetzesänderung
Auswirkung auf die Strafzumessung haben können. Deutschland war in der
Vergangenheit von europäischen und internationalen
Menschenrechtsinstitutionen kritisiert worden, weil die Tatmotivation
bei der Strafzumessung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
- Am 22. Oktober 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), in der Rechtssache 2BvR 661/12 sein
Urteil gefällt. Es wurde eingeschätzt, dass ein katholischer
Arbeitgeber einen Angestellten kündigen darf, wenn dieser sich scheiden
lässt und erneut heiratet.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte dem Kläger zuvor Recht gegeben und
damit Art. 6 GG (Recht auf Privat- und Familienleben) in der
Gesamtabwägung Vorrang gegeben. Für das BVerfG stellt die
Wiederverheiratung einen Loyalitätsbruch dar, die eine Kündigung durch
den katholischen Arbeitgeber rechtfertigt. Hiervon sind
potentiell 590.000 Arbeitnehmer_innen bei katholischen
Arbeitgeber_innen betroffen.
- In einem Urteil vom 29.09.2014 – 5 AZR 611/12
verkündete das BAG die Unvereinbarkeit des Tragens eines islamischen
Kopftuches während der Arbeit bei einer evangelischen Einrichtung.
Angestellte seien in einer kirchlichen Einrichtung zu neutralem
Verhalten verpflichtet.
- Ein Vermieter wurde wegen
ethnischer Diskriminierung in Berlin verklagt und muss nach dem
erstinstanzlichen Urteil des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
(19.12.2014 - 25 C 357/14)
eine Entschädigung in Höhe von 30.000€ bezahlen. Das Amtsgericht hatte
statistisches Material als Indiz für eine Diskriminierung
akzeptiert.
Aktuelle Klagen des BUG
- Das BUG begleitet
momentan vier ‚racial profiling‘ - Klagen als Beistand. Die Klage einer
Familie mit westafrikanischen Wurzeln, die in einem Regionalzug als
einzige Fahrgäste einer Ausweiskontrolle durch die Bundespolizei
unterzogen wurden, war im Oktober 2014 vom Verwaltungsgericht (VG)
Koblenz entschieden worden. Das Gericht konstatierte, dass in Zügen,
die ihren Ausgangs-und Endpunkt im Bundesgebiet hätten und bei einer
Fahrt weder Flug-noch Seehäfen passierten, noch Grenzen von anderen
Staaten erreichen würden, eine illegale Einreise nicht möglich sei und
daher auch keine solchen Kontrollen durchzuführen sind. Wenn der
Gesetzgeber für eine polizeiliche Maßnahme, wie sie in § 22 1a
festgeschrieben ist, Beschränkungen festlege, seien diese von der
Bundespolizei zu beachten und dürften nicht aus
Zweckmäßigkeitserwägungen außer Kraft gesetzt werden.
Die Bundespolizei ist zwischenzeitlich in Berufung gegangen.
Verhandlungstermine bei drei weiteren ‚racial profiling‘- Klagen in München, Stuttgart und Köln werden erwartet.
- Das BUG begleitet außerdem eine Klage im Bereich religiöser
Diskriminierung als Beistand. Diese bezieht sich auf eine Bewerbung bei
einem katholischen Arbeitgeber in Düsseldorf. Das Arbeitsgericht hatte
in der ersten Instanz keine Diskriminierung anerkannt. Anfang März 2015
wird der Fall beim Landesarbeitsgericht weiterverhandelt.
Aktivitäten
Auch im ersten Quartal des Jahres 2015
hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs, Fakultäten und
Jurist_innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Der
vom BUG an das BMFSFJ gestellte Förderantrag wurde bedauerlicherweise
nicht bewilligt. Hierdurch befindet sich das BUG in einer schwierigen
finanziellen Situation und ist daher auf Spenden angewiesen, um seine
Arbeit weiterführen zu können. Das BUG hat nun die Hoffnung, kleinere
Förderanträge bewilligt zu bekommen. Weitere Informationen darüber, wie
das BUG finanziell unterstützt werden kann, finden Sie hier.
- Am
19.01.2015 führte das BUG eine Diskussion zur Novellierung des
Mikrozensusgesetzes durch, die im Besonderen die Erhebung von sensiblen
Daten wie vor allem ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit und
sexuelle Orientierung thematisierte. Diese Diskussion steht im
Zusammenhang der Erstellung eines Themenpapiers zu Gleichheits- und
Partizipationsdaten, bei der Expert_innen aus der Anti-Rassismus-Arbeit
beteiligt sind. Themen wie Bildung und Beschäftigung werden in
zukünftigen Sitzungen bearbeitet.
- Das Dossier zur religiösen Diskriminierung ist nun
auf der Website des BUG verfügbar. Die Gesetzeslage, Bereiche
religiöser Diskriminierung und ausgewählte Gerichtsurteile werden in
diesem Dossier vorgestellt.
- Anfang Mai 2015 wird die Bundesregierung ihren
turnusmäßigen Staatenbericht beim Anti-Rassismus-Komitee der UN in Genf
vorstellen. Das BUG erarbeitet zurzeit einen Schattenbericht, der sich
auf das Thema religiöse Diskriminierung und Ausnahmeregelungen für
christliche Kirchen (§ 9 AGG) fokussiert und Lücken der deutschen
Antidiskriminierungsgesetzgebung herausarbeitet. Der Bericht wird in
absehbarer Zeit auf der BUG-Webseite zugänglich sein.
- Das Bug hat Anfang Februar 2015 eine Stellungnahme
zur Veränderung des Schleswig-holsteinischen Landespolizeigesetzes
vorgelegt. Dies plädiert dafür, Möglichkeiten für auf ‚racial
profiling‘ basierende verdachtsunabhängige Personenkontrollen durch
eine gesetzliche Novellierung zu minimieren.
Internes
- Am 15 November 2014 fanden die 7. Vorstandssitzung und die 3. Mitgliederversammlung des BUG statt. Der Strategische Plan 2015-2017 und das Arbeitsprogramm für 2015 wurden verabschiedet.
Eine Übersicht der thematischen Schwerpunkte des BUG sind auf der Webseite zugänglich.
- Im Winter wurde das BUG tatkräftig durch die Arbeit von
Praktikant_innen in verschiedenen Themenbereichen unterstützt. Das BUG
bedankt sich herzlich bei Anne Schultheis, die ihre Wahlstation im
Rahmen ihrer Anwält_innenausbildung absolviert hat und Cana
Mungan, die die Erstellung des CERD-Schattenberichtes übernommen
hatte. Elodie Martin, Laure Paillassou und Manto Sotiriou haben
im Rahmen ihres Studiums die Arbeit des BUG unterstützt. Maximilian
Böhme und Paul Mougeolle unternehmen Hintergrundrecherchen für die
gegenwärtigen Klagen.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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