Nr. 10 / März 2016
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die zehnte Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Webseite angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg_innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Im Dezember 2015 trat in Baden-Württemberg das Partizipations- und Integrationsgesetz
in Kraft, das eine Ergänzung zum AGG auf der Landesebene darstellt. Es
soll die politische Teilhabe und die Rechte von Menschen mit
Migrationshintergrund fördern. Außerdem legt das neue Gesetz konkrete
Integrationsaufgaben für Baden-Württemberg fest.
- Im
Dezember 2015 verabschiedete der niedersächsische Landtag eine
Ergänzung der Gaststättenverordnung und ermöglicht damit eine
Sanktionierung von Diskriminierung beim Zugang zu Diskotheken durch das
Ordnungsamt. Eine ähnliche Regelung gilt nun auch in Bremen. Das BUG
hat in Begleitung seiner Klagen eine solche Ergänzung gefordert und
begleitet nun die Umsetzung in Niedersachsen. Hierzu hat das BUG eine Pressemeldung veröffentlicht.
- Deutschland
hat dieses Jahr den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) inne. Wie die Vorgängerstaaten will
auch Deutschland dies zum Anlass nehmen, eine Evaluierung der Umsetzung
der OSZE-Verpflichtungen vorzunehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf
dem Bereich Toleranz und Nicht-Diskriminierung, der angesichts der
aktuellen politischen Entwicklungen im OSZE-Raum als wichtig erachtet
wird. Alle Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes können hier eingesehen werden.
- Die Bundesregierung plant die Erstellung eines zweiten Nationalen
Aktionsplans gegen Rassismus. Dieser soll auch Homophobie und
Transphobie in den Blick nehmen. NGOs werden ein Kapitel zur
zivilgesellschaftlichen Perspektive beisteuern. Am 05.07.2016 soll eine
Konsultation zum Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus durchgeführt
werden.
Aktuelle Klagen des BUG
- Das BUG hat eine Klage wegen 'Racial Profiling'
begleitet. Beim Kläger wurde bei einer Zugreise von
Bundespolizeibeamt_innen eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle
durchgeführt, bei der der Kläger einen Fall von 'Racial Profiling'
vermutete. Erstinstanzlich hatte die Klage Erfolg. Das
Verwaltungsgericht Stuttgart stufte das Polizeiverhalten als
europarechtswidrig ein. Seitens der Bundespolizei wurde Berufung
eingelegt. In einem ähnlichen Fall hat sich das Amtsgericht Kehl
bereits an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um zu klären, ob die
Identitätskontrolle in Zügen und im Grenzgebiet europarechtswidrig sei.
Das BUG bemüht sich nun gleichermaßen eine Vorlage beim EuGH zu
erwirken.
- Eine weitere Klage, die vom BUG
unterstützt wird, betrifft eine deutsche, aus Westafrika stammende
Familie, die im Regionalzug zwischen Koblenz und Bonn als einzige von
Bundespolizeibeamt_innen kontrolliert wurde. Eine zweite
Berufungsverhandlung findet am 21.04.2016 statt, bei der weitere
Zeug_innen gehört werden sollen.
- Im SWR erschien im November 2015 eine Radiosendung
über Racial Profiling, in der ein vom BUG unterstützter Kläger sowie
Vera Egenberger, Geschäftsführerin des BUG, zu Wort kommen konnten.
- Eine Trans*person hatte sich wegen diskriminierender Vorfälle in
einem Berliner Schwimmbad an das BUG gewandt. Die betroffene Person,
eine Vertrauenspersonder Betroffenen aus der Schwarzen Community und
das BUG stehen momentan in Kontakt mit den Schwimmbadbetreiber_innen,
um zukünftig solche Diskriminierungsfälle soweit wie möglich zu
vermeiden.
Aktivitäten
Auch im ersten Quartal des Jahres 2016
hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs, Fakultäten und
Jurist_innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Auch für das Jahr 2016 hat sich das BUG thematische
Schwerpunkte gesetzt. Diese sind: Religiöse Diskriminierung, 'Racial
Profiling', Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum und eine
Novellierung des AGG.
- Das BUG hat eine Broschüre zum 'Racial Profiling' erstellt, die sich an mögliche Betroffene richtet und hier heruntergeladen werden kann.
Internes
- Auf der letzten Mitgliederversammlung am 14.11.2015 wurde ein neuer
Vorstand gewählt: Vorstandsvorsitzender ist nun Dr. Rainer Nickel,
stellvertretender Vorsitzender ist Alexander Tischbirek und Simone
Wiegratz ist Schatzmeisterin.
- Das BUG wurde auch
wieder von vielen Praktikant_innen unterstützt, denen wir herzlich
danken möchten: Leona Kupresak hat mehrere Dossiers weiterentwickelt.
Claire Lops arbeitet an einem Dossier zu Diskriminierung beim Zugang zu
Diskotheken. Alik Mazukatow editiert ein Themenpapier zur Sammlung von
Gleichheits- und Partizipationsdaten. Almuth Richter hat ein Dossier zu
Diskriminierung von Menschen mit chronischen Krankheiten fertiggestellt
und den vorliegenden Newsletter verfasst. Nadine Weber überarbeitet und
ergänzt ein Dossier zur Erhebung von Gleichheits- und
Partizipationsdaten. Labrini Ziaka hat ein Konzept für eine unabhängige
Polizeibeschwerdestelle ergänzt und erledigt juristische
Rechercheaufgaben.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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