Nr. 11 / Juli 2016
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die elfte Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Webseite angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg_innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- In Deutschland soll ein zweiter, bundesweiter Aktionsplan gegen
Rassismus, Homophobie und Transphobie entwickelt werden. Das BUG hat
bei die Erstellung eines NGO Forderungskatalogs des Netzes gegen Rassismus mitgearbeitet, der bei einer Konsultierungstagung im Juli 2016 eingebracht wurde.
- Das Bundesarbeitsgericht lässt nun beim Europäischen Gerichtshof prüfen,
ob die sogenannte Kirchenklausel in § 9 AGG, von der EU-Richtlinie zum
Diskriminierungsschutz im Beschäftigungsbereich abweicht.
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Juli 2016 eine
Reform des Allgemeinen Gleichhandlungsgesetzes (AGG) für „überfällig“
erklärt. Obwohl das AGG als Erfolg gesehen wird, sind die Grünen
überzeugt, dass die EU-Richtlinien nicht vollständig umgesetzt wurden.
Dies erschwert, dass benachteiligte Menschen ihre Rechte geltend
machen. Mit einem Antrag (18/9055) will die Fraktion die Bundesregierung dazu bewegen einen Reformvorschlag des AGG zu erarbeiten.
Aktuelle Klagen des BUG
- Am 21. April 2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz in einer vom BUG begleiteten Klage wegen ‚racial
profiling’, dass Personenkontrollen, die unter anderem aufgrund der
Hautfarbe der kontrollierten Person durchgeführt werden, gegen das
Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoßen. Da die
Bundespolizei zwar die Revision angekündigt, diese jedoch nicht
fristgerecht begründet hat, ist dieses Urteil nun rechtskräftig.
Das BUG hat zum Urteil eine Pressemeldung veröffentlicht und einen Pressespiegel zusammengestellt.
- Im
Juni verhandelte das Verwaltungsgericht Augsburg den Fall einer
Rechtsreferendarin. Der Klägerin war im Rahmen ihrer obligatorischen
Referendarsausbildung vom Oberlandesgericht München die Auflage erteilt
worden, ihr muslimisches Kopftuch abzunehmen. Sie akzeptierte diese
Auflage nicht und setzte sich hiergegen gerichtlich zur Wehr. Das VG
Augsburg entschied nun, dass die Auflage einer Rechtsgrundlage
entbehrte und somit rechtswidrig war. Das BUG hatte die Klägerin im
Prozess als Beistand unterstützt.
Die Pressemeldung ist hier einzusehen. Außerdem hat das BUG einen umfangreichen Pressespiegel zusammengestellt.
Aktivitäten
Auch im zweiten Quartal des Jahres 2016
hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs, Fakultäten und
Jurist_innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Am 25. April hat die Geschäftsführerin des BUG im Rahmen
einer Veranstaltung der Integrationsbeauftragten Niedersachsens in
Hannover Vorschläge zur Implementierung der neuen Gaststättenverordnung
vorgestellt. Abweisungen an der Diskotür sind noch immer Realität für
viele ‚People of Color‘. Das BUG hatte mehrere Klagen von rassistisch
motivierten Abweisungen bei Clubs unterstützt. Um diese Praxis zu
bearbeiten, hat das BUG gemeinsam mit anderen politischen Akteuren eine
Ergänzung der Gaststättenverordnung vorgeschlagen. Diese Vorschläge
waren im Dezember 2015 durch den niedersächsischen Landtag
verabschiedet worden. Ordnungsämter haben nun eine Handhabe, bei
Diskriminierungsfällen ein Bußgeld zu verhängen. Es gilt jetzt, das
Gesetz zu implementieren und zielführende Mechanismen in den
Ordnungsämtern zu entwickeln.
- Das bereits in 2015 erarbeitete Konzept für eine unabhängige
Beschwerdestelle bei Fehlverhalten der Polizei wurde nun fertiggestellt
und ist in absehbarer Zeit auf der Webseite des BUG einsehbar. Auf der
Grundlage einer Diskussion mit Menschenrechtsexpert_innen hat das BUG
das Konzept erarbeitet, das die Struktur, Kompetenz und Arbeitsweise
einer solchen Stelle modellhaft darstellt.
- Gleichermaßen veröffentlicht das BUG nun, nach umfassender
Diskussion mit Soziolog_innen und Antidiskriminierungsexpert_innen, ein
Themenpapier zu Gleichheits- und Partizipationsdaten. Verbindliche
Grundsätze zur Sammlung sensibler Persönlichkeitsdaten werden dargelegt
und Vorschläge gemacht wie Gleichheits- und Partizipationsdaten in
Deutschland erhoben werden können ohne Persönlichkeitsrechte zu
verletzen. Daten zur Diskriminierungserfahrung und
Ungleichbehandlung scheinen notwendig, um Diskriminierung zielführend
bearbeiten und vorbeugen zu können.
Das BUG hat neue Dossiers auf seiner Website veröffentlicht:
- Das Dossier ‚Chronische Krankheiten‘
thematisiert, wie die Stigmatisierung von Menschen mit chronischen
Krankheiten in verschiedenen Lebensbereichen zu Diskriminierung führt
und gibt einen Überblick über die nationalen, EU-weiten und
internationalen Rechtsgrundlagen, die einen Diskriminierungsschutz für
chronisch kranke Menschen bieten.
- Im Dossier ‚Erhebung von Gleichheits- und Partizipationsdaten‘,
wird erläutert was Gleichheits- und Partizipationsdaten sind und welche
rechtlichen Regelungen der Erhebung zugrunde liegen. Allgemeingültige
Grundsätze, die bei der Erhebung sensibler Daten - wie dies Daten zur
Zugehörigkeit einer ethnischen oder religiösen Gruppe sind –
gewährleistet werden müssen, werden vorgestellt. Außerdem stellt das
Dossier internationale Beispiele der Sammlung und Nutzung von
Gleichheits- und Partizipationsdaten vor.
- Das Dossier zum Thema ‚Institutioneller Rassismus‘
bietet eine Definition des Begriffs und eine juristische
Kontextualisierung des Sachverhaltes an. Außerdem bietet es
Informationen zu verschiedenen Formen von institutionellem Rassismus
und stellt Möglichkeiten der Bearbeitung des Problems vor.
Internes
- Das BUG wurde wieder von vielen Praktikant_innen
tatkräftig unterstützt, denen wir ganz herzlich danken möchten:
Lamprini Ziaka stellte ein Dossier zum Thema Mehrfachdiskriminierung
zusammen und unterstützte die Weiterentwicklung eines Konzeptes für
eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle. Alik Mazukatow bearbeitet das
Themenpapier zu Gleichheits- und Partizipationsdaten. Fabian Woike
arbeitete an einem Dossier zur Situation von Sinti und Roma in
Deutschland. Rebecca LaPoint übersetzt mehrere Dossiers ins Englische
und hat den vorliegenden Newsletter zusammengestellt. Hedwig Lieback
ergänzt ein Dossier zu ‚Gesetzlichen Gleichbehandlungsverpflichtungen‘.
Denis Gerin arbeitet an einem Dossier zu ‚Positiven Maßnahmen‘. Thalia
Peter unterstützt die Entwicklung der zweiten Auflage des BUG
AGG-Novellierungspapiers, das im Herbst 2016 erscheinen soll.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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