Nr. 15 / Juli 2018
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die fünfzehnte Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa zwei- bis dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Webseite angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg*innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Der Europäische Gerichtshof (Az. C-414/16)
hat entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber*innen nur eine
Konfessionszughörigkeit von Bewerber*innen verlangen dürfen, wenn diese
für die Ausübung der Stelle wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt
ist und hat damit das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im deutschen
Arbeitsrecht eingeschränkt. In einem weiteren EuGH-Fall (Az. C-68/17)
hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen die Position vertreten,
dass die Kündigung des Chefarztes eines Katholischen Krankenhauses
aufgrund seiner Scheidung und Wiederverheiratung Diskriminierung
darstellt. Das Urteil in diesem Fall steht noch aus.
- Ab
2022 wird der ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation Anwendung finden,
der Trans*identitäten nicht mehr als mentale, Verhaltens- oder
Entwicklungsstörung qualifiziert, sondern als ‚Zustand sexueller
Gesundheit‘, sodass diese hierdurch nicht mehr als psychische Krankheit
eingestuft werden. Dies wurde von Transverbänden begrüßt. Kritisiert
wird jedoch die weiter andauernde Pathologisierung von Menschen mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung unter der Diagnose ‚Störung der
geschlechtlichen Entwicklung‘, die weiterhin dazu verwendet werden
kann, medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern zu
rechtfertigen.
- Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und
Antidiskriminierung hat Antidiskriminierungsverbänden einen
Referentenentwurf über das bereits im Sommer 2017 angekündigte
Landesantidiskriminierungsgesetz für Berlin zur Konsultation vorgelegt.
Der Entwurf soll im Herbst 2018 im Abgeordnetenhaus entschieden
werden.
- Das Bundesministerium für Inneres, Heimat und Bau hat einen Referentenentwurf
über die Änderung des Personenstandgesetzes vorgelegt, mit dem die
Entscheidung des Bundserverfassungsgerichtes zur sogenannten „Dritten
Option“ umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht die Möglichkeit eines
dritten Geschlechtseintrages – „weitere“ – jedoch nur für Personen vor,
die eine medizinische Bescheinigung haben, dass bei ihnen „Varianten
der Geschlechtsentwicklung“ vorliegen. Trans*- und Inter*verbände
kritisieren diese Minimallösung, da sie Trans*personen ohne ‚Varianten
der Geschlechtsentwicklung‘ ausschließt.
Aktuelle Klagen des BUG
- Die vom BUG unterstützte Klage einer Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens wurde vom Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az. 3 BV 16.2040)
in zweiter Instanz abgewiesen. Im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung
war ihr auferlegt worden, ihr Kopftuch bei der Ausübung von
hoheitlichen Tätigkeiten abzunehmen. In erster Instanz hatte sie Recht
bekommen, da die Auflage jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrte. Das
BUG prüft gemeinsam mit der Klägerin die Einlegung von Rechtsmitteln.
- Die
vom BUG unterstützte Klage eines ‚Racial Profiling‘-Vorfalles im Süden
Bayerns war in erster Instanz – nach zweieinhalb-jährigem
Verhandlungszeitraum – abgewiesen worden. Der Kläger war im Zug von
seiner Arbeitsstelle auf dem Weg nach Hause als Einziger kontrolliert
worden. Das BUG legte gemeinsam mit dem Kläger die Berufung ein. Der
Bayerisch Verwaltungsgerichtshof (Az. SB 31 – 18 04 03 – 46/14)
versucht nun die Klage einzustellen.
- Eine weitere Klage zu ‚Racial Profiling‘
wird vom BUG unterstützt, die gleichermaßen in erster Instanz
abgewiesen worden war. Hierbei geht es um eine Personenkontrolle am
Bochumer Hauptbahnhof. Die Berufungsverhandlung (Az. 5 A 294/16) ist
auf den 7. August 2018 festgesetzt.
- Das BUG unterstützt
außerdem einen weiteren ‚Racial Profiling‘-Fall, bei dem ein Mann
nachts vor seinem Haus einer Personenkontrolle unterzogen wurde. Hier
werden zurzeit rechtliche Schritte geprüft.
Aktivitäten
Auch im ersten und zweiten Quartal des Jahres 2018 hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs,
Fakultäten und
Jurist*innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Das BUG erstellt zurzeit neue Dossiers zu den Themen „Sinti
und Roma“, „Angemessene Vorkehrungen“, „Intersektionalität“ und
„Positive Maßnahmen“.
- Im Rahmen der Konsultierung des
Landesantidiskriminierungsgesetzes für Berlin wird das BUG eine
Stellungnahme verfassen und vorlegen.
- Das BUG hat
gemeinsam mit anderen Aktiven die 7. Sitzung des Netzwerkes
Antidiskriminierungsrecht vorbereitet, die am 31. August 2018 in Berlin
stattfinden wird. Diesmal wird das Thema Entgeltungleichbehandlung
schwerpunktmäßig diskutiert.
Internes
- Das BUG feiert 2019 sein zehnjähriges
Jubiläum und bereitet für den 12. April 2019 eine inhaltliche als auch
eine gesellige Feierlichkeit vor.
- Das BUG wurde auch 2018
wieder von vielen Praktikant*innen unterstützt, denen wir herzlich
danken möchten: Margarethe Hattingh verfasste ein Dossier zu
‚Angemessenen Vorkehrungen‘, Celine Couronne und Kaoutar Charjane
erarbeiteten ein Dossier zur Lebenssituation von Sinti und Roma in
Deutschland, Lena Kleist schrieb das Konzept für die Jubiläumsfeier und
arbeitete am Arbeitsprogramm des BUG für das Jahr 2019, Korina
Katsaouni schreibt an einem Dossier über Intersektionalität, Rania
Mattar und Selina Sellemerten schrieben ein Dossier zu
Gleichbehandlungsverpflichtungen staatlicher Institutionen in
Südafrika, Giovanni Vavalle recherchierte zu ‚Racial Profiling‘, Annika
Bebenroth erstellte einen Leitfaden zu Strategischer Prozessführung und
Marilu Fink übersetzte mehrere Texte und recherchierte zu verschiedenen
Gesetzesentwürfen und zu arbeitsrechtlichen Fällen.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalder Str. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Voraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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