Nr. 5 / Mai 2014
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die zweite Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Website angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg_innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Justizminister
Maas veröffentlichte am 23. April 2014 einen Referentenentwurf zur
Spezifizierung des § 46 des Strafgesetzbuches. Hier soll die
Motivation, die zu einer Tat führt, berücksichtigt werden. Hass gegen
religiöse oder ethnische Minderheiten soll nun das Strafmaß erhöhen.
- Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
hat am 25. Februar 2014 seinen 5. Länderbericht zu Deutschland
veröffentlicht. Zwar wurden unter anderem die Förderung von Kindern mit
Migrationsgeschichte und die zunehmende Unterzeichnung der
Diversitätscharta durch Arbeitgeber_innen positiv genannt, jedoch wurde
auch eine Vielzahl von Problemlagen in Deutschlands Antirassismusarbeit
aufgezeigt. So wurden beispielsweise subtile Diskriminierung in der
Bildung, die Ermittlungen zu den NSU-Morden und fehlende Ressourcen der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisiert.
- 2014 hat der 18. deutsche Bundestag die Schlussfolgerungen des
Abschlussberichtes des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet. Die
50 Empfehlungen fordern die Polizei, Justiz und Sicherheitsdienste auf,
sowohl auf individueller als auch auf institutioneller Ebene Maßnahmen
zu ergreifen, um rassistisch motivierte Straftaten erkennen und zeitnah
ahnden zu können. Eine rasche Umsetzung wird im Koalitionsvertrag
verankert.
- In den vergangenen Monaten gab es weitreichende Fortschritte
bezüglich der Bearbeitung von ethnischer Diskriminierung beim Zugang zu
Diskotheken in Hannover. So prüft die Landesregierung Niedersachsen nun
eine Ergänzung der Gaststättenverordnung, um ethnisch motivierte
Abweisungen bei Clubs angemessen sanktionieren zu können. Der Deutsche
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Niedersachsen arbeitet außerdem
gemeinsam mit kommunalen Stellen an einem Siegel, womit Clubs mit
rassismussensibler und diskriminierungsfreier Türpolitik gekennzeichnet
werden. Die Türsteher_innen dieser Clubs werden eine dementsprechende
Schulung erhalten.
Aktuelle Klagen des BUG
- Das am 14. August 2013
verkündete Urteil des Amtsgerichts Hannover zur Klage von Murat
F. ist nun rechtskräftig. Der Kläger war aufgrund einer
ethnischen Zuschreibung an einem Club abgewiesen worden und hatte die
Hilfe des BUG in Anspruch genommen. Die beklagte Diskothek hatte das
Urteil angefochten. Das Landgericht lehnte jedoch die Berufung
als unbegründet ab. Die beklagte Diskothek muss nun dem Kläger eine
Entschädigung von 1.000 € zahlen und zukünftig eine unbegründete
Abweisung unterlassen, sonst droht ihr ein Ordnungsgeld bis zu 250.000
€.
- Am 19. Dezember 2013 verhandelte das Bundesarbeitsgericht
(BAG) den Fall von Sebastian F., der seit 2011 durch das BUG
unterstützt wird. Er war aufgrund seiner HIV-Infektion in der Probezeit
entlassen worden. Das Gericht entschied, dass eine Diskriminierung
aufgrund einer HIV-Infektion durch das AGG geschützt ist. Außerdem
hätte der Arbeitgeber prüfen müssen, ob angemessene Vorkehrungen den
uneingeschränkten Arbeitseinsatz des Klägers ermöglicht hätten. Das BAG
verwies den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht Berlin (LAG) zur
Klärung der Entschädigungssumme. Am 6. Juni 2014 wird hierzu die
voraussichtlich letzte Verhandlung stattfinden.
- Vier neue Verfahren wurden in den vergangenen Monaten gegen die
Bundespolizei wegen vermeintlich ungerechtfertigter Personenkontrollen
(dem sogenannten „racial profiling“) in Zügen und Bahnhöfen in München,
Stuttgart, Koblenz und Köln vorgelegt.
Das BUG bietet eine gerichtliche Beistandschaft in einigen der Fälle im Rahmen des Verwaltungsrechtes an.
- Zurzeit prüfen wir in drei Fällen, ob eine Klage wegen
Diskriminierung angemessen ist. Eine Situation bezieht sich auf die
Amtspflegschaft einer jungen Frau mit einer Behinderung. Eine weitere
beleuchtet den Fall eines chronisch Kranken im Zugang zu Waren und
Dienstleistungen. Eine Weitere bezieht sich nochmals auf eine Abweisung
bei einer Diskothek im Ruhrgebiet.
- Das BUG beabsichtigt, bei Bedarf Menschen zu unterstützen, die
wegen ihrer nichtchristlichen (realen oder vermeintlichen)
Religionszugehörigkeit oder wegen ihrer Konfessionslosigkeit bei
kirchlichen Arbeitgeber_innen diskriminiert wurden. Sollten Sie den
Eindruck haben, Sie könnten möglicherweise in diesem Kontext
diskriminiert worden sein, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie
gerne, welche Schritte möglich sind.
Aktivitäten
Auch im ersten Quartal des Jahres 2014
hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs, Fakultäten und
Jurist_innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Die
vom BUG erarbeiteten AGG-Novellierungsvorschläge zur Stärkung des
rechtlichen Diskriminierungsschutzes sind nun auf unserer Website
zugänglich. Diese umfassen das AGG-Novellierungspapier, eine Synopse zu
den Änderungsvorschlägen und ein Entwurf für ein
Bundesantidiskriminierungsgesetz. Lobbying zur Stärkung des rechtlichen
Diskriminierungsschutzes wird in absehbarer Zeit vorgenommen.
- Als
Follow-up zur Klage in Hannover stand das BUG regelmäßig in Kontakt mit
der DEHOGA Niedersachsen. Infomaterial in drei verschiedenen Formaten
wurde erstellt, welches Betroffene, Diskothekenbetreiber_innen und
Zeug_innen von Diskriminierung an der Diskotür über mögliche rechtliche
Schritte informieren wird. Das BUG wird weiterhin in diesem
Themenbereich tätig bleiben.
- Die Gruppe zur Erstellung
eines Konzeptes für eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei
hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach getroffen. Es wurden Ideen
und Vorschläge zur Struktur und den Kompetenzen einer solchen Stelle
erörtert. In den kommenden Monaten wird die Gruppe hierzu ein Konzept
entwickeln.
- Das BUG hat zwei Treffen zum Thema
„Sammeln von Gleichbehandlungsdaten“ durchgeführt. Interessierte
diskutierten, in welchem Kontext es angebracht und notwendig ist,
Gleichbehandlungsdaten zu sammeln, um präventive und nachhaltige
Maßnahmen gegen (ethnische) Diskriminierung in Beschäftigung, Bildung
und anderen Bereichen umzusetzen. Ein Schwerpunkt wurde gelegt auf die
Sammlung von Daten im Kontext von ‚racial profiling’. Weitere Themen
werden folgen. Sollten Sie Interesse haben, an der Diskussionsgruppe
mitzuarbeiten, melden Sie sich bitte beim BUG.
- Im
November 2013 fand ein Treffen des Netzwerkes zu 'racial profiling'
statt, wobei Jurist_innen und Vertreter_innen von NGOs sich über ihre
gegenwärtigen Aktivitäten zu ‚racial profiling‘ ausgetauscht haben. Ein
weiteres Netzwerktreffen fand am 5. Mai 2014 statt, um das Vorgehen zur
Begleitung der bei Gericht anhängigen Klagen zu besprechen.
- Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes des
NSU-Untersuchungsausschusses organisierte die Amadeu-Antonio-Stiftung
und das BUG mehrere Treffen von Vertreter_innen diverser NGOs, um
notwendige Schritte zur Implementierung der Schlussfolgerungen zu
diskutieren. Ein vom Kabinett veröffentlichter Zwischenbericht stimmt
nicht notwendigerweise optimistisch, dass die notwendigen umfassenden
Maßnahmen eingeleitet werden. Die Treffen dienten auch dazu, zu
erörtern, welchen Beitrag zivilgesellschaftliche Organisationen leisten
können.
Internes
- Im ersten Quartal 2014 gab es
wieder tatkräftige Unterstützung durch Praktikant_innen. Daria
Szkyjkowska recherchierte nach diskriminierenden Stellenanzeigen
religiöser Einrichtungen. Alexis Toulza unterstützte das BUG bei der
täglichen Büroarbeit. Außerdem recherchierte er mit Christoph Schoppe
und Maxim Weichsel umfassendes Hintergrundmaterial zu den aktuellen
‚racial profiling’-Fällen. Catharina Einbacher stellte beispielhafte
AGG-Klagen für die Webseite des BUG zusammen.
- Seit Februar 2014 ist das BUG nun auf Facebook aktiv und hat bereits über 180 Fans. Man findet uns dort unter: https://www.facebook.com/bug.ev
- Anfang des Jahres wurden mehrere Förderanträge bei nationalen und
internationalen Institutionen eingereicht. Das BUG konnte eine kleine
Förderung von EU-Mitteln durch die Antidiskriminierungsstelle des
Bundes für seine Arbeit gegen Diskriminierung beim Zugang zu
Freizeiteinrichtungen sichern. Außerdem erhielt das BUG eine Spende zur
Unterstützung von Klagen wegen religiöser Diskriminierung von einer
Privatperson.
- Seit Februar 2014 steht dem BUG nun ein zweites Büro zur
Verfügung, das sich ebenfalls im Haus der Demokratie und Menschenrechte
befindet. So gewinnt das BUG zwei weitere Arbeitsplätze hinzu.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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