Nr. 14 / Februar 2018
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die vierzehnte Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa zwei- bis dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Webseite angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg*innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- In einem wegweisenden Urteil
entschied das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2017, dass die
Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
sind, da § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag
„weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein
Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Es liegt ein Verstoß gegen das
allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das
Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG) vor. Der Gesetzgeber ist
aufgefordert, bis zum 1. Dezember 2018 eine Neuregelung zu
schaffen.
- Mit der Bundestagswahl im September 2017
endete das Mandat der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes, Christine Lüders. Bis zur Bildung einer neuen Regierung bleibt
sie kommissarisch im Amt.
- Das Thüringer Gaststättengesetz
wurde mit Beschluss vom 16. Oktober 2017 geändert, sodass dem
Diskriminierungsschutz beim Einlass in Gaststätten und Diskotheken
Rechnung getragen wird. Diskriminierungen beim Zugang zu und in
Gaststätten und Diskotheken können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000€
geahndet werden. An der schriftlichen Anhörung zur Gesetzesänderung im
März hatte das BUG sich mit einem Beitrag beteiligt.
- Der 23. -
26. Staatenbericht zur Anti-Rassismus-Konvention (CERD) ist bis zum 15.
Juni 2018 einzureichen und soll 2019 vom Anti-Rassismus-Komitee
überprüft werden. Das BUG zieht in Erwägung, gemeinsam mit anderen NGOs
einen Parallelbericht zu erarbeiten.
Aktuelle Klagen des BUG
- Das BUG begleitet weiterhin den Fall einer Rechtsreferendarin,
die in ihrer Gerichtsstation in Augsburg aufgefordert worden war, bei
der ‚Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung‘ das Tragen
ihres muslimischen Kopftuchs zu unterlassen. Der Fall ist inzwischen in
zweiter Instanz am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München
anhängig.
- Die beiden Klagen zu 'Racial Profiling'
in Stuttgart und Köln sind zur Berufung vor den jeweiligen
Oberverwaltungsgerichten zugelassen. Die Verhandlung vor dem
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim findet am
13.2.2018 statt.
Aktivitäten
Auch im letzten Quartal des Jahres 2017 und im ersten Monat des
neuen Jahres hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs,
Fakultäten und
Jurist*innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Im September organisierte das BUG eine weitere Fokusgruppe
zum Thema Erhebung von Gleichheits- und Partizipationsdaten. Das daraus
entstandene Papier finden Sie hier.
- Es wurde ein umfassendes Dossier
mit Vorschlägen zur Stärkung des Antidiskriminierungsrechts auf der
Webseite veröffentlicht. Es zeigt detailliert auf, an welchen Stellen
für das AGG Änderungsbedarf besteht und macht Vorschläge zur
Verbesserung.
- Neben betterplace.org ist das BUG nun auch mit zwei Projekten auf Spendencheck vertreten. Wir freuen uns über jede Spende, die darüber ihren Weg zu uns findet. Seit 2017 kann man das BUG außerdem einfach beim Telefonieren und Surfen unterstützen: Durch die Nutzung der günstigen goood-Mobilfunktarife, werden 10% des gewählten Paketpreises direkt an das BUG gespendet. Momentan gibt es zudem eine Aktion, bei der sowohl der*die Neukund*in als auch das BUG mit dem Code "happy-goood" eine jeweilige Gutschrift von 10€ erhalten. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie goood funktioniert.
Bei der 10. Vorstandssitzung am 18. November 2017 wurden der Strategische Plan für die kommenden drei Jahre sowie das Arbeitsprogramm für 2018 beschlossen. Folgende Schwerpunkte sollen 2018 verfolgt werden:- Religiöse Diskriminierung
- ‚Racial Profiling’ durch die Bundespolizei
- Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum
- Diskriminierung von Sinti und Roma
- Diskriminierung von Trans*personen
- Ethnische Diskriminierung beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen
Internes
- Auch in der zweiten Hälfte des Jahres
2017 und zu Beginn des Jahres 2018 wurde das BUG von zahlreichen
Praktikant*innen unterstützt. Julia Henriette Franken, Meret Noll und
Ehsan Hosseinzadeh haben ein umfangreiches Dossier über Positive
Maßnahmen erarbeitet, welches von Evelyn Finger zusammengeführt und
überarbeitet wurde. Pia Borsig recherchierte zum Thema Trans* und
Inter* im deutschen und internationalen Recht und den
Diskriminierungserfahrungen der Betroffenen.
- Im Zuge der
Verabschiedung des Strategischen Plans 2018-2020 wurde beschlossen,
dass sich auf Personen beziehende Worte auf der Webseite mit der
Sternchen-Form (*) gegendert werden sollen. Da wir bisher überwiegend
mit der Gender-Gap (_) gearbeitet haben, soll dies im kommenden
Jahr nach und nach auf der Webseite vereinheitlicht werden. Mehr
erfahren Sie hier.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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