Nr. 13 / August 2017
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die dreizehnte Ausgabe des BUG Newsletters
Das
BUG veröffentlicht circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter.
Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG
dar. Wer sich hierfür noch nicht auf der BUG-Webseite angemeldet hat,
ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über
eine Verbreitung des Newsletters bei Kolleg_innen und Interessierten
würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Am 21.06.17 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil (Az. C –
9/16) in einem Fall bezüglich verdachtsunabhängiger Personenkontrollen
in Grenznähe und der Auslegung der Schengenregelung veröffentlicht.
Hierin legt das Gericht dar, dass solche Kontrollen zwar möglich sind,
jedoch einer genaueren rechtlichen Ausgestaltung und Einschränkung
bedürfen, um in keinem Fall wie reguläre Grenzkontrollen zu wirken. Das
vollständige Urteil ist hier einsehbar. Das BUG hat eine Pressemitteilung veröffentlicht.
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat in Kooperation mit Beauftragten des Bundestages und der Bundesregierung den dritten gemeinsamen Bericht zu
Diskriminierung in Deutschland veröffentlicht. In diesem werden unter
anderem die Erkenntnisse und Fortschritte des Zeitraums 2013-17
dargestellt und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Außerdem
werden die Ergebnisse der im Auftrag der ADS durchgeführten Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ präsentiert und ausgewertet.
- Die Landesregierung Brandenburg verhandelt seit einigen Monaten ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das nun keine Mehrheit zu finden scheint.
Die neue Landesregierung in Berlin wiederum diskutiert ein Landesgesetz
gegen Diskriminierung, das nach der Sommerpause verabschiedet werden
soll.
Aktuelle Klagen des BUG
- Das BUG begleitet weiterhin den Fall einer Rechtsreferendarin,
die in ihrer Gerichtsstation in Augsburg aufgefordert worden war, bei
der ‚Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung‘ das Tragen
ihres muslimischen Kopftuchs zu unterlassen. Das Oberlandesgericht
München hatte keine Rechtsgrundlage für die Auflage gesehen und gab der
Klägerin Recht. Der Freistaat Bayern ging in Berufung. Weitere
verwaltungsrechtliche Schritte wird das BUG nach wie vor unterstützen
und freut sich über Spenden (siehe hier).
- Infolge des EuGH-Urteils vom 21.06.17 (Az. C – 9/16) werden für die ‚racial profiling‘-Fälle in Stuttgart und München, die das BUG begleitet, nun Berufungsverhandlungen für den Herbst erwartet.
Aktivitäten
Auch im zweiten und dritten Quartal des Jahres 2017 hat das BUG aktiv Netzwerkarbeit mit anderen NGOs, Fakultäten und
Jurist_innen betrieben, die in der Gleichbehandlungsarbeit tätig sind.
- Das BUG hat in Kooperation mit anderen Verbänden und Initiativen Wahlprüfsteine für Parteien zum Bundestagswahlkampf 2017 erarbeitet.
Darüber hinaus hat das BUG auch Wahlprüfsteine
zusammengestellt, die die Themen Gleichbehandlungsgesetzgebung und
‚racial profiling‘ abdecken. Antworten der Parteien werden auf der BUG
Webseite veröffentlicht.
- BUG-Geschäftsführerin Vera Egenberger war zur Anhörung
zum Entgelttransparenzgesetz im Deutschen Bundestag eingeladen worden,
um Optionen eines Verbandsklagerechtes im Bereich Entgeltgleichheit
beizutragen. Mehr finden Sie dazu hier.
- Im Rahmen eines kleinen Projektes, das durch ENAR
finanziell unterstützt wird, hat das BUG mit Mitgliedern des Netzes
gegen Rassismus eine Fokusgruppe durchgeführt, die sich mit der
Erhebung von Gleichheits- und Partizipationsdaten befasste.
Eine weitere Fokusgruppe wird im September mit Wissenschaftler_innen durchgeführt. Das vom BUG in 2016 veröffentlichte Themenpapier bildete die Grundlage der Diskussionen.
Das BUG hat neue Dossiers auf seiner Website veröffentlicht:
- Das Dossier zu ‚gesetzlichen Gleichbehandlungsverpflichtungen‘
wurde fertig gestellt und ist nun online zugänglich. Das in
Großbritannien eingesetzte Konzept, Gleichbehandlungsprogramme
gesetzlich zu verankern, wird im Detail vorgestellt.
- Das auf dem ‚Papier zur AGG Novellierung‘ basierende
Dossier zur Stärkung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes bietet
erweiterte Vorschläge für eine AGG-Novellierung an. Das Dossier wird in
absehbarer Zeit auf der BUG Webseite eingesehen werden können.
- Außerdem befinden sich die Dossiers zu Diskriminierung beim Zugang zu Clubs und zu Klageunterstützung durch Verbände nun auch auf Englisch auf der Internetseite des BUG.
Internes
- Das BUG wurde wieder durch viele
Praktikant_innen unterstützt, denen wir herzlich danken möchten.
Charlotte Donnen hat mehrere Dossiers und Themenpapiere übersetzt.
Fanny
Thevissen hat am Dossier zur AGG Novellierung gearbeitet und die
Übersetzung von Texten ins Englische übernommen. Clarissa Auer hat
AGG-Urteile der letzten Jahre recherchiert und zusammengefasst als auch
Recherchearbeiten für das Dossier Positive Maßnahmen übernommen.
Camille Ionescu hat die Entwicklung des Strategischen Plans 2018-2020
und des Arbeitsprogrammes 2018 unterstützt und den vorliegenden
Newsletter erstellt. Josephine Lowke unternimmt eine Recherche zu
Diskriminierungserfahrungen und Gesundheit. Charlotte Korenke
analysiert eine Bundespolizeiverordnung zu verdachtsunabhängigen
Personenkontrollen und Rania Mattar recherchiert Material zu
Gleichbehandlungsverpflichtungen in Südafrika.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das
BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen
erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt.
Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen
Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG
erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht
aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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