Das BUG
veröffentlicht circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter. Dieser stellt
kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG dar. Wer sich hierfür
noch nicht auf der BUG-Website
angemeldet hat, ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Dies dauert nur
eine Minute. Über eine Verbreitung des Newsletters bei KollegInnen und
Interessierten würden wir uns freuen.
Am 22. August 2013 legte der NSU-Untersuchungsausschuss
seinen Abschlussbericht vor. Dieser enthält Schlussfolgerungen, wie in der
Polizei, der Justiz und den Verfassungsschutzbehörden zukünftig mit Rassismus
und rechtsextremistischen Straftaten umgegangen werden soll. Diese sollen in
der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden.
ECRI hat im Frühjahr seinen Länderbesuch in Deutschland abgehalten, bei dem sowohl NGOs als auch Vertreter von Ministerien und Institutionen konsultiert wurden. Auch das BUG hat hierzu beigetragen. Es bleibt nun abzuwarten, bis der Länderbericht von ECRI veröffentlicht wird.
Im April 2013 sprach der Gerichtshof der
Europäischen Union (EuGH) ein wegweisendes Urteil bezüglich der Definition von Behinderung
bei der Auslegung des Diskriminierungsschutzes. Dieses Urteil hat
möglicherweise positive Auswirkungen auf eine durch das BUG unterstützte Klage
eines jungen Mannes mit einer chronischen Krankheit. Die Pressemitteilung des
EuGH finden Sie hier.
Am 14. August 2013 wurde eine
vom BUG unterstützte Klage gegen eine Diskothek in Hannover zugunsten des
Klägers entschieden. Dem Kläger war aufgrund eines zugeschriebenen Migrationshintergrundes
der Zutritt zu der Diskothek verweigert worden. Das Amtsgericht Hannover
entschied, dass die Diskothek eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro an den
Kläger zu zahlen hat und bei erneuter Diskriminierung ein Ordnungsgeld von bis
zu 250.000 € verhängt werden kann. Die beklagte Diskothek hat Berufung eingelegt.
In den letzten Monaten wurden mehrere Beschwerden zu Diskriminierung beim Zugang zu Diskotheken in Bayern an das BUG herangetragen. Momentan überprüfen wir, in welcher Form wir diese unterstützen können.
Die seit zweieinhalb Jahren vom BUG
unterstützte Diskriminierungsklage aufgrund
einer HIV-Infektion wird am 19.12. beim Bundesarbeitsgericht verhandelt.
Hierfür hat das BUG ein Rechtsgutachten (amicus curiae) vorgelegt und wird die
Möglichkeit haben, bei der Verhandlung zu sprechen.
Mit anderen unterstützenden Vereinen werden
wir die Öffentlichkeitsarbeit koordinieren.
In Zusammenarbeit mit dem AStA der Universität Hannover und dem Antidiskriminierungsbeauftragten Hannovers fand am 4. Juni 2013 eine Informationsveranstaltung statt, um konkrete Schritte zur Bearbeitung von ethnischer Diskriminierung beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen zu diskutieren. Im Nachgang wurde ein Aktivitätenplan zusammengestellt, der unter anderem Lobbying für eine Ergänzung des niedersächsischen Gaststättengesetzes und die Kooperation mit Diskotheken und dem Gaststättenverband vorsieht.
Am
12. Juni 2013 führte das BUG die Vernetzungstagung 'Struktureller/
institutioneller Rassismus in der Polizei - Was können
zivilgesellschaftliche Organisationen tun?' im Haus der Demokratie und
Menschenrechte in Berlin durch. Das Ziel war, AktivistInnen aus den
Bereichen Flucht/Asyl, Rechtsextremismus und Rassismus
zusammenzubringen, um ein so weit wie möglich koordiniertes
Vorgehen zum Thema Rassismus in der Polizei zu unterstützen.
Daraus resultierend wurden vier Arbeitsgruppen gebildet, wovon eine in
das informelle Netzwerk zu 'racial profiling' eingebunden wird.
Außerdem ist eine Gruppe zum Thema Hasskriminalität
entstanden und eine weitere Gruppe wird als interne Schulung zum Aufbau
und dem Mandat der Polizei genutzt. In Kooperation mit der LIGA hat das
BUG sich einverstanden erklärt, eine Arbeitsgruppe zum Thema
'unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei'
aufzubauen.
Während der Erarbeitungsphase der
Wahlprogramme der politischen Parteien hat das BUG zahlreiche Kontakte zu
PolitikerInnen aufgenommen, um für die Aufnahme einer AGG-Novellierung in das
Wahlprogramm zu werben. Bei drei von sechs Parteien ist es uns geglückt, eine Referenz
hierzu zu platzieren.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 hat das BUG Wahlprüfsteine zu den Themen AGG-Novellierung und ‚racial profiling’ sowie der 5. Gleichbehandlungsrichtlinie erstellt. Diese wurden an die Parteien CDU, SPD, FDP, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenpartei verschickt. Die Antworten lassen sich auf der Website hier, hier und hier einsehen.
Am 19.9.2013 fand beim BUG ein Konsultierungstreffen zum Thema AGG-Novellierung statt. Hierbei wurden die Anregungen der TeilnehmerInnen sowie schriftliche Rückmeldungen von befragten NGOs für die endgültige Fassung unseres Dokumentes „Vorschläge zu einer AGG-Novellierung“ berücksichtigt. Das Hintergrundpapier wird zur Lobbyarbeit für eine Stärkung des AGG dienen.
Das BUG hat Vorschläge für die Empfehlungen des Abschlussberichtes des NSU-Untersuchungsausschusses zusammengestellt und den Ausschussmitgliedern vorgelegt. Davon finden sich Aspekte in den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses wieder.
Um die Umsetzung der Schlussfolgerungen im NSU-Untersuchungsausschussbericht einzuschätzen, trafen sich am 14.10.2013 einige im Themenbereich tätige Personen. Die 47 Schlussfolgerungen wurden dahingehend analysiert, wie eine konkrete Umsetzung durch die Zivilgesellschaft befördert werden kann. Das BUG hat das Treffen gemeinsam mit der Amadeu-Antonio-Stiftung vorbereitet.
Anfang August 2013 erhielt das BUG den Beraterstatus (consultative status) beim Economic and Social Council (ECOSOC) der Vereinten Nationen und kann sich nun in die Arbeit der mit Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung befassten UN-Komitees einbringen. Das Bestätigungsschreiben lässt sich hier einsehen.
BUG ist einer der diesjährigen Gewinner des Wirkt-Siegels von "Phineo"
- einem "Analyse- und Beratungshaus für gesellschaftliches
Engagement". Ausgezeichnet wurden 17 Projekte aus verschiedenen
Gebieten Deutschlands. Dem BUG wurde für das Projekt "Diskriminierungsfreier Zugang zu Freizeiteinrichtungen" das Wirkt-Siegel verliehen.
Im zweiten Quartal
2013 gab es wieder tatkräftige Unterstützung durch PraktikantInnen. Mathilde
Prost führte eine Recherche zu unabhängigen Beschwerdestellen im
internationalen Vergleich durch und stellte Material zum Betreuungsrecht
zusammen. Dana Dinarvandi verfasste ein Dossier zum Verbandsklagerecht in
EU-Ländern und unterstützte die Vorbereitung der Tagungen.
Die auf der Website
veröffentlichten Dossiers wurden von Chandler Hill ins Englische übersetzt. Clara
Hofmann arbeitet auf ein vollständig englischsprachiges Angebot der Website
hin.
Leonie Kijewski
unterstützt die Erstellung des CERD-Schattenberichts und verfasst gleichermaßen
ein Dossier zur unabhängigen Beschwerdestelle.
Das Dossier zum
Verbandsklagerecht mit internationalem Vergleich wird von Catharina Einbacher fertiggestellt.
Das BUG hat in den letzten Monaten Förderanträge bei mehreren nationalen und internationalen Institutionen eingereicht.
Am 16.11. findet die Vorstandssitzung des BUG statt, bei der das Arbeitsprogramm für 2014 beschlossen wird.
Büro zur Umsetzung von
Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405
Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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