Nr. 2 / Dezember 2012

NEWSLETTER


Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!

Die zweite Ausgabe des BUG Newsletters

Seit Sommer 2012 veröffentlicht das BUG circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter. Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG dar. Wer sich noch nicht hierfür auf der BUG Webseite angemeldet hat, ist herzlich eingeladen dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über eine Verbreitung des Newsletters bei KollegInnen und Interessierten würden wir uns freuen.

Aktuelle Entwicklungen  

Aktuelle Klagen des BUG

Aktivitäten

Das BUG bietet Ihnen Hintergrundmaterialien aus den Bereichen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung an. Neu auf der BUG Webseite finden Sie: 

  1. Das AGG sieht bislang kein Verbandsklagerecht vor, das die Rechtsvertretung durch Verbände erlaubt. 
  2. Bisher ist das Verständnis von struktureller/institutioneller Diskriminierung in Deutschland begrenzt. Das gegenwärtige AGG sieht den Rechtsschutz vor struktureller Diskriminierung durch staatliche Akteure nicht vor.  
  3. Ferner sollten die Begriffsbestimmungen (§3) und Diskriminierungsgründe (§1) erweitert werden. Die Rechtspraxis hat gezeigt, dass es unklar ist welche Gruppen in den Diskriminierungsschutz einbezogen sind und welche nicht.
  4. Bei einer Stärkung des AGG sollte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine solide und kontinuierliche Finanzierung erhalten, auch um gerichtliche Klagen initiieren und unterstützen zu können. 
Das Hintergrundpapier wird ab Januar 2013 auf der BUG Webseite einsehbar sein. Dank gilt den Mitgliedern der Redaktionsgruppe, die das BUG bei der Zusammenstellung des Papiers unterstützt haben.

Internes

Kontakt

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org

Das BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).

Wenn Sie diesen Newsletter gerne weiterhin erhalten mächten, klicken Sie bitte hier.