Nr. 2 / Dezember 2012
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss man
nicht
hinnehmen!
Die zweite Ausgabe des BUG Newsletters
Seit Sommer 2012 veröffentlicht das BUG circa dreimal jährlich einen kleinen Newsletter. Dieser stellt kurz und bündig die gegenwärtigen Aktivitäten des BUG dar. Wer sich noch nicht hierfür auf der BUG Webseite angemeldet hat, ist herzlich eingeladen dies zu tun. Dies dauert nur eine Minute. Über eine Verbreitung des Newsletters bei KollegInnen und Interessierten würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Am 12. September 2012 verabschiedeten die EU Institutionen die Richtlinie bezüglich der Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten. Ziel dieser Richtlinie ist es sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten eine angemessene Hilfe und Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können. Opfer von hassmotivierten Straftaten gegen ethnische Minderheiten, LGBT, etc. sind in der Richtlinie berücksichtigt. Die Mitgliedsländer haben nun 3 Jahre Zeit ihre nationale Gesetzgebung entsprechend anzupassen.
Aktuelle Klagen des BUG
- Das BUG unterstützt zwei Klagen wegen Diskriminerung beim Zugang zu Diskotheken in Hannover. Einer der Fälle wurde kürzlich bei Gericht vorgelegt. Die zweite Klage ist in Vorbereitung. Das BUG kooperiert eng mit Akteuren in Hannover (ASTA, Nichtdiskriminierungsbeauftragter der Stadt Hannover, etc), um die Praxis nachhaltig zu bearbeiten. Für das Frühjahr 2013 ist eine öffentliche Informationsveranstaltung in Hannover geplant.
- Am Montag dem 29.10.2012 hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland Pfalz in Koblenz die Verhandlung zu Personenkontrollen von Bahnreisenden stattgefunden. Hintergrund der Klage war eine Personenkontrolle allein aufgrund der Hautfarbe eines 26-jährigen Schwarzen Deutschen, der im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von zwei Bundespolizisten kontrolliert wurde. Das BUG begleitete die Klage und hatte ein Amicus Curiae Schreiben zur Unterstützung der Klage vorgelegt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob das Urteil der ersten Instanz, wonach 'Ethnic Profiling' als zulässiges Mittel der Polizeiarbeit anerkannt' wurde, auf. Die Bundespolizei erkannte an, dass die Personenkontrolle ungerechtfertigt war und entschuldigte sich beim Kläger. Außerdem müßte sie die Kosten des Verfahrens tragen. Das BUG hat zum Pressecho der Verhandlung einen Pressespiegel erstellt.
Aktivitäten
Das BUG bietet Ihnen Hintergrundmaterialien aus den Bereichen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung an. Neu auf der BUG Webseite finden Sie:
- Ein Dossier zum Thema 'Institutioneller Rassismus' in der Polizeiarbeit wurde erstellt. Aufgrund der rassistisch motivierten Ermordung von Stephen Lawrence, einem Schwarzen britischen Jugendlichen und der unzureichenden Ermittlungen der britischen Polizei, war in 1999 unter Sir William Macpherson ein Bericht veröffentlicht worden, der nachwies, dass institutioneller Rassismus Ursache für die schlechte Polizeiarbeit war. Der Bericht formulierte 70 Empfehlungen. Diese hat das BUG analysiert und für die deutsche Situation aufgearbeitet. Das Dossier bietet umfangreiches Hintergrundmaterial in DE und in EN an.
- Das BUG ist der Meinung, dass eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland notwendig ist. Daher erarbeiten wir ein Hintergrundpapier zu einer AGG Novellierung. Das Gunda Werner Institut der Heinrich Böll Stiftung hat eine Förderung hierfür zur Verfügung gestellt. Die folgenden Punkte bieten einige exemplarische Aspekte wie das AGG gestärkt werden sollte.
- Das AGG sieht bislang kein Verbandsklagerecht vor, das die Rechtsvertretung durch Verbände erlaubt.
- Bisher ist das Verständnis von struktureller/institutioneller Diskriminierung in Deutschland begrenzt. Das gegenwärtige AGG sieht den Rechtsschutz vor struktureller Diskriminierung durch staatliche Akteure nicht vor.
- Ferner sollten die Begriffsbestimmungen (§3) und Diskriminierungsgründe (§1) erweitert werden. Die Rechtspraxis hat gezeigt, dass es unklar ist welche Gruppen in den Diskriminierungsschutz einbezogen sind und welche nicht.
- Bei einer Stärkung des AGG sollte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine solide und kontinuierliche Finanzierung erhalten, auch um gerichtliche Klagen initiieren und unterstützen zu können.
Das Hintergrundpapier wird ab Januar 2013 auf der BUG Webseite einsehbar sein. Dank gilt den Mitgliedern der Redaktionsgruppe, die das BUG bei der Zusammenstellung des Papiers unterstützt haben.- In Kooperation mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) hat das BUG eine öffentliche Petition zum Thema 'Racial/Ethnic Profiling' beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt. Am 20. November fand eine Übergabe von bereits gesammelten Unterschriften an Mitglieder des Petitionsausschusses statt. Ziel der Kampagne ist es gesetzliche und strukturelle Rahmenbedinungen zu schaffen, die "Racial/Ethnic Profiling" langfristig beseitigen. Die Übergabe als auch die Beendigung der Petition wurden in der Presse aufgegriffen. Hierzu hat das BUG einen weiteren Pressespiegel erstellt.
- Das BUG unterstützt seit Sommer eine Individualbeschwerde an das Komitee der UN Behindertenrechtskonvention. Ein 54-jähriger Mann versucht seit fünf Jahren die Betreuung seiner schwerbehinderten Geschwister zu übernehmen. Die deutschen Gerichte halten jedoch daran fest die Betreuung bei einem 'Berufsbetreuer' zu belassen.
- Das BUG hat gemeinsam mit anderen Verbänden einen Förderantrag gestellt, um im Juni 2013 eine Netzwerkveranstaltung zum Thema "Wie geht Polizeiarbeit ohne institutionellen Rassismus?" durchzuführen.
Internes
- Seit Sommer 2012 hat das BUG Unterstützung durch die Praktikantinnen Rebecca Görmann und Penelope Myrodikou erhalten. Wir danken den Beiden ganz herzlich für ihre ausgezeichnete Arbeit.
- Am 17. November 2012 hat das BUG sowohl seine Mitgliederversammlung als auch die 5. Vorstandssitzung abgehalten. Dr. Rainer Nickel wurde als Vorstandsvorsitzender, Simone Wiegratz als Schatzmeisterin und Michael Kargus als Kassenprüfer bestätigt. Tina Bach wurde als stellvertretendes Vorstandsmitglied neu gewählt. Einen herzlichen Dank an Alle im Vorstand für die gute Unterstützung. Kernthema der Sitzungen war die äußerst prekäre finanzielle Situation des BUG.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das BUG ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen Klagen, die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die Vorraussetzungen als Beistand vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen und im Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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