Nr. 3 / Mai
2013
NEWSLETTER
Diskriminierung
muss
man
nicht
hinnehmen!
Die
neue Ausgabe des BUG Newsletters
Seit Sommer 2012 veröffentlicht das BUG circa dreimal
jährlich
einen kleinen Newsletter. Dieser stellt kurz und bündig die
gegenwärtigen Aktivitäten des BUG dar. Wer sich
hierfür
noch nicht auf der BUG Website
angemeldet
hat, ist herzlich eingeladen dies zu tun. Dies dauert
nur
eine Minute. Über eine Verbreitung des Newsletters bei
KollegInnen und
Interessierten würden wir uns freuen.
Aktuelle Entwicklungen
- Der
Bundestag hat am 31. Januar 2013 einen Gesetzesentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Personenstandsgesetzes
(§22 PStG)
einstimmig angenommen. In Zukunft darf die dichotome
Geschlechtereinteilung nach männlich/weiblich
unterbleiben.
Intersexuelle Personen bzw. deren Eltern haben erstmals die
Möglichkeit
"keine Angabe" zum Geschlecht des Kindes bei der Geburt zu machen.
- Das
Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, nach dem das
Verbot der
sukzessiven Adoption durch Lesben und Schwule mit dem Grundgesetz
unvereinbar
ist. Das Adoptionsrecht müsse zum Wohle der in
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
lebenden Kinder vollumfänglich auf eingetragene
Lebenspartnerschaften übertragen werden. Der
Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2014
eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist das Lebenspartnerschaftsgesetz mit
der
Maßgabe anzuwenden, dass die Sukzessivadoption auch
für eingetragene
Lebenspartnerschaften möglich ist.
- Das
BUG war in den vergangenen Monaten mit Mitgliedern des NSU
Untersuchungsausschusses in Kontakt. Das BUG bemühte sich
Informationen
zur Umsetzung von Empfehlungen aus der Stephen Lawrence
Untersuchung in Großbritannien weiter zu geben.
Diese hatten
in den vergangenen 10 Jahren zu massiven strukturellen
Veränderungen
bei der britischen Polizei geführt. Das BUG ist davon
überzeugt,
dass diese Erfahrungen für die Entwicklung der Empfehlungen
des NSU
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages hilfreich
sein können.
Aktuelle Klagen
des BUG
- Am
12. Februar 2013 wurde die Klage eines jungen Mannes wegen der
Verweigerung des
Einlasses in einen Club in Hannover vor dem
Amtsgericht verhandelt.
Das BUG hat Pressereaktionen dazu auf die Homepage gestellt. Der
Verkündungstermin des Urteils findet am 29. Mai 2013 in
Hannover statt.
In
Zusammenarbeit mit dem ASTA der Universität Hannover und dem
städtischen Antidiskriminierungsbeauftragten bereitet das BUG
eine
Informationsveranstaltung vor und arbeitet darauf hin, dass das
Landesgaststättengesetz mit Sanktionsmöglichkeiten
gegen ethnische
Diskriminierung beim Zugang zu Clubs ausgestattet wird.
- Im
März 2013 wurde das BUG vom
Bundesarbeitsgericht informiert,
dass für Dezember 2013 die Verhandlung, der bereits
seit 2,5
Jahren begleiteten Klage eines HIV positiven Mannes, der wegen
seiner Infektion entlassen wurde, vorgesehen ist. Das BUG
tritt in
diesem Fall als Beistand auf und bindet außerdem die
Aidshilfe und die
Monitoringstelle der UN Behindertenrechtskonvention mit ein. Auf der
Grundlage der Entscheidung
des EUGH vom 11. April 2013 ,
die
klärte, dass eine land andauernde Krankheit einer
Behinderung
gleichgestellt werden kann, legt das BUG nochmals ein Rechtsgutachten
(amicus curiae) beim Bundesarbeitsgericht vor.
Aktivitäten
Das BUG bietet
Ihnen Hintergrundmaterialien aus
den Bereichen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
an.
- Am
24. Februar 2013 fand
ein redaktionelles Arbeitstreffen statt, das die Arbeiten am AGG Novellierungspapier
des BUG abschloss. Seit Anfang 2012 sammelte und verschriftlichte das
BUG Ergänzungen zur Stärkung des AGG. Das nun vorliegende Papier
enthält konkrete Reformvorschläge zur
Schließung von Regelungslücken und dem Abbau
von Hierarchisierungen und Hindernissen bei der Rechtsdurchsetzung. Die
Erstellung
wurde durch
das Gunda-Werner-Institut
gefördert. Der vorläufige Text, der im
Frühjahr noch mit Experten und
Verbänden der Betroffenengruppen konsultiert wird, ist auf der
BUG
Webseite zu finden.
- Das
BUG hat anlässlich
der Bundestagswahl 2013 erstmals Wahlprüfsteine
rund ums Thema AGG - Novellierung an alle im Bundestag vertretenen
Parteien
verschickt. Die Ergebnisse werden Ende Mai auf unserer
Webseite zugänglich
gemacht.
- Am
25. Januar fand ein zweites Netzwerktreffen
der beteiligten NGOs zum Thema "Racial Profiling“ in den
Räumen des BUG in
Berlin statt. Hier standen die Intensivierung der Netzwerkarbeit sowie
die Koordinierung
des weiteren Vorgehens im Vordergrund. Das dritte
Netzwerktreffen zum Thema "Racial Profling" findet am 3. Juni 2013
statt.
- Zu
der unterstützenden Klage zum Thema "Diskriminierung an der
Diskotür"
findet am 4.Juni 2013 in Hannover eine öffentliche
Veranstaltung statt.
Zusammen mit dem ASTA der Uni Hannover und dem städtischen
Antidiskriminierungsbeauftragten wird das BUG diese
Veranstaltung organisieren. Es wird versucht das
Landesgaststättengesetzte mit Sanktionen gegen ethnische
Diskrimineriungen auszustatten.
- Zum Thema
"struktureller/institutioneller Rassismus und Polizei"
findet am 12. Juni 2013 im Robert-Havemann Saal im Haus der Demokratie
und
Menschenrechte eine große Vernetzungstagung statt. Diese wird
zusammen
mit der Amadeu Antonio Stiftung, dem Institut für Migations-
und
Rassismusforschung Hamburg (iMiR), der türkischen Gemeinde
Deutschland
(TGB), ReachOut Berlin und dem BUG durchgeführt. Informationen
hierzu sind auf der BUG Website
zu finden.
- Am
7. Mai 2013 hatte das BUG die Möglichkeit den
MitarbeiterInnen der Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses eine
Präsentation zu den Empfehlungen aus dem Stephen
Lawrence Bericht zu geben. Dabei wurden speziell die konkrete Umsetzung
der Empfehlungen innerhalb der britischen Polizei vorgestellt.
Diese Erfahrungen sind möglicherwesie hilfreich für
die Erstellung von
Empfehlungen die der NSU-Untersuchungsausschuss gegenwärtig
erarbeitet.
Internes
- Im
Februar hatte das BUG
Besuch von „Phineo“ – einem
„Analyse- und Beratungshaus für gesellschaftliches
Engagement“, welches ausgewählte NGOs aus dem
Bundesgebiet
hinsichtlich ihrer Arbeitsweise begutachtet und gegebenenfalls
Empfehlungen für
mögliche Spender_innen und Fördernde ausspricht. Mit
Ergebnissen ist im Juni 2013 zu
rechnen. Wir sind gespannt, ob wir unter den letzten 10 NGOs sein
werden.
- Das
BUG
hat seit Beginn des Jahres fleißig kleinere und
größere Fördermittelanträge
geschrieben und hofft
seine Arbeit auf diese Weise weiterführen zu
können.
- Das
BUG ist einer der diesjährigen Gewinner des "Bandes
für Mut und
Verständigung"
des Bündisses der Vernunft gegen Gewalt und
Ausländerfeindlichkeit. Es
handelt sich dabei um einen Preis, der an BerlinerInnen und
BrandenburgerInnen vergeben wird, welche sich gegen rassistische Gewalt
einsetzen. Die Preisverleihung findet am 07. Juni 2013 im Roten Rathaus
in Berlin statt.
- Seit
April 2013 ist das BUG Mitglied im Forum Menschenrechte, dem
Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen, geworden und arbeitet
aktiv in der Arbetisgruppe Rassismus mit.
- Tatkräftige
Unterstützung gab es im ersten Quartal 2013 durch die
Praktikantinnen
Anne Stoehr (Policy Papers, Fundraising), Paola Dannenberg (Dossier
zu 'Hate Crime'), Teresa Schlögl (Disko-Klagen) und Esther
Balke
(Landespolizeigesetze). Seit April sind Mathilde Prost
(BRK-Individualbeschwerde) und Dana
Dinarvandi (Opferrichtlinie) im BUG als Praktikantinnen tätig.
Ihnen allen einen ganz
herzlichen Dank für ihre Hilfe.
Kontakt
Büro zur Umsetzung von
Gleichbehandlung e.V.
Greifswalderstr. 4 - Haus der Demokratie und Menschenrechte
10405
Berlin
Telefon: 0049 (0) 30 688 366 18
Fax: 0049 (0) 30 311 603 73
Email: info@bug-ev.org
Website: www.bug-ev.org
Das BUG ist ein gemeinnütziger
Verein,
der Menschen, die
Diskriminierungen erlebt und sich dazu entschieden haben dagegen zu
klagen, unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf strategischen
Klagen,
die nicht nur einzelnen Personen, sondern einer ganzen Gruppe zugute
kommen. Nach § 23 AGG erfüllt das BUG die
Vorraussetzungen als Beistand
vor Gericht aufzutreten. Das BUG ist Mitglied im Paritätischen
und im
Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR).
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